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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
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Dritter Abschnitt.

Untersuchungen über den inner« Bauder Gesellschaft.

Die Familie. Die Gemeine. Die Grafschaft-Die Provinz. Das Reich.

§- 84 -

D r Staat besteht aus Provinzen. Die Provinzen aus Graf,schäften (oder landräthltchen Kreisen.) Die Grafschaften ausGemeinen. Die Gemeine» aus Familien.

Der Staat besteht demnach aus einer Menge kleiner Sta-uten, die unicr sich organisch Zusammenhängen, und deren jederwieder sein eigenes Leben in sich trägt.

Will man daher über seine Einrichtungen reden, so mustman vorher die Natur und Eigenschaft jeder dieier kleinenStaatsveremr untersuchen. Denn in jedem wohnt, seiner be,sondern Natur »ach, auch rin besonderes Leben, und das Ganzekann weder gesund noch stark seyn, wenn nicht jedes Glieddie Freiheit hat den Gesetzen seines besonder,, Lebens zu folgen.