ger erkannt und in humaner Weise geglaubt, daß jeder Mensch
ohne weiters auch ein Staatsbürger scy. *)
Dann ist man mit dem Nrichssteuerwcsen in ciner besserenVerfassung als früher. Man hat cingesehen, daß der ganzeNcichsbodcu, ohne irgend eine Ausnahme, zu den allgemeinenReichslasten beitragen muß, und daß ein Arberhof wie der an,
dcre im Ncichslandcataster stehen soll.
„Schon früher wollte man wie Möser sagt, das Nkichsei,genthum wieder misslichen, und zu gemeiner Hülfe heranzichen,wobei der Kaiser die Fürsten unterstützte. Diese untersuchte!, dieRechte der Dicnstleute, der Geistlichen und der Städte in Auesehiing deS ReichSeigenthums, und bemühten sich solches auf dieeine oder die andere Art wieder zum Reichslandcataster zu briu,gen. Aber der Rechtsgelchrsamkeit fehlte cs an genügsamerKenntniß der alten Verfassung, und vielleicht auch an Kühnheitdie Grundsätze wieder einzuführen, nach welchen wie in Eng.land, von dem ganzen Neichsbsden eine gemeine Hülfe gefordertwerden mogte. Das Steuerwesen ging also durch unendlicheKrümmungen und innere Prozesse in seinem Laufe fort. Geist,liche, Edelleute und Städte verloren vieles von demjenigen,was sie in der Mittlern Zeit und bei ander» Verthcidigungsan,stalten, wohl erworben und verdient hatten."
Anderes behielten sie und selbst in Möscrs Vaterlande brach,ten cs die Edelleutc und Geistliche dahin, daß auf der allgemci,»en Landeskarte ihre Güter und Höfe nicht durften gezeichnetwerden, damit sie nie zum allgemeinen Landescatastcr könntenherangezvgen werden.
-) Da wo Möser von der vierte,! Periode der deutschen Geschichte redetin welcher die Begriffe von achtem Eigentlmmc völlig verloren gingen'sagt er folgendes: Religion und Wissenschaft Hoden immer mehr denMenschen über den BÄrgcrdie Rechte der Menschheit siegten überall- bedungene und verglichene Rechte. Eine bequeme Philosophie un-terstützt- die Folgerungen aus allgemeinen Grundsätzen besser, als die-jenigen,- so nicht olmc Gelehrsamkeit und Einsicht gemacht werdenkonnten. Und die Menschenliebe ward mit Hülfe der christlichen Re-ligion eine Tugend gleich der Bürgerliche, dergestalt, daß es wenigfehlte, und die Neichsgcsetze hätte» di- ehrloseste» Leute aus christlicherLiebe ehrenhaft und zuustfähiz gemacht.