die Versammlung aufzulöscn: daß er versammelt bleibe»würde, bis die Verfassung würde vollendet sein.Mir dieser Erklärung war die Revolution gegeben. Dennwenn die Krone nicht mehr die Macht hat, das große Trieb-werk derGesetzgebung in seineTheile zu zerlege»,und es dadurch zum Stillstehen zu bringen, so ißihr Fall nicht mehr abzuwenden.
Alles dieses ist bei Uns anders. Bei uns kommen keine altrund veraltete Stände zusammen, sondern solche, die ganz frisch ausder Gegenwart hcrvorgchcn ,und völlig auf alle Verhältnisse dersellschakt und des Zeitalters passen. — Dann werden diese nichtzusammcnberufcn um eine Verfassung zu machen, sondern sie si»,den eine in welcher ihnen gewisse Verrichtungen aufgetra-gen und zucrkannt sind. Wie stc abstimmen sollen, ob nachStänden oder nach Köpfen, darüber haben ste sich nicht zu be-rathen, da solches schon in der Verfassung vorgeschrieben. Siekönnen sich also hierüber nicht entzweien, und die Kammer duGemeinen kann die des Adels nicht sprengen. — Ich glaubezwar nicht daß es gut wäre, die Kammern früher aufzulöseu,bis die Gegenstände so in einer Sitzung sollen verhandelt wer-den, auch ihre gesetzliche Erledigung gefunden; allein ich glaubeimmer, daß es keine Schwierigkeit machen würde, die Kammer»,auch selbst mitten in den Berakhungcn aufzuhcben. Den» soweit ist man doch auch in der Kenntniß des Verfas-sungs-Wesens fortgerückt, daß man weiß, daß dasAuflösen der Kammern ganz nach dem Wohlgefal-len der Krone die erste Bedingung einer öffent-lichen Gesetzgebung ist, die auf dieDauer sein soll,und nicht blos für rin paar Jahre.
Dann macht das einen sehr großen Unterschied, daß in brrVerfassungsurkunde bereits alle die Grundsätze für die allgemeineGesetzgebung des Reichs, ausgesprochen sind, die die National-versammlung zuerst aussprach, und wodurch sic die feste Stützein der Meinung erhielt: Bei uns kann eine Kammer der Ge-meinen, sich keine Art von Popularität dadurch erwerben, daßsic von der Nrdnerbühnr, die Gleichheit der Abgabe»,die Allgemeinheit der Steuren, und die Menschen-