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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
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'! rechte verkündet, denn dieses ist schon alles in dem großenl Frciheitsbricft enthalten, den der König seinem Volke gegeben,s i ehe er die Stände zusammenberufen und zu dessen Ab fas,

! > jung sie nichts beigctragen haben.

Auch hat man die Gefahr der Residenzstädte hinlänglich kcn-! ! nen gelernt. Man hat gesehen, wie Paris der ganzen Revolu,

, tion die Richtung gab, als sich die große Stadt zum Nepresen-I kanten von allen Provinzen von Frankreich aufwarf, und es ist- zu vermuthcn, daß man aus diesen Lehren einigen Nutzen gezogen.

! Dann hat man gesehen wohin eS führt wenn man nicht mehr! die ganze Nation in der Vertretung hat, sondern blos eine ein,

, zelne Partie, eine einzelne Faktion, die sich unter Begünstigungl ^ eines fehlerhaften Wahlsystems hcreingcdrangt, und die nun ihrGlück machen will. Denn bekannt ist es, daß die Hälfte des- > Naticnalconvents aus Gelehrten bestand, größtentheils aus Aerz,i ten und Advokaten, und daß es eine Periode gab; wo man eben! ! sowohl sagte ss msklrs cksas Is rsvolution, als se rnstlr«j > claQ» Is cornlirercs. Wie groß die Anzahl der Advokaten! ! gewesen, geht daraus hervor, baß als einmal an einem Tage! ! 2r Cvnvenrglieder guillotinier wurden, unter diesen sich alleinigs! Advokaten befanden. Die Sache hätte sich schon ganz anders! gestellt, wenn nicht jeder Wahl und stimmfähig gewesen, so ris Jahr alt war und ein Mensch männlichen Geschlechts, sondern^ wenn der König bestimmt hätte, daß der Bütgerstand aus jeder>' Provinz die ioo reichsten Leute schicken sollte. Diese hätten wer! nigsrens nicht von einem Uöxlacemsnr c!e, kormnss gespror^ chen, noch wie Tallien spöttisch gesagt: daß man auf demConcordien,Platze münze.*)

») Um zu verhindern daß kein Stand ausschließend in die Versammlunggewählt werde, z. B. der Stand der Advokaten so in den großen Städ-ten bei den Gerichtshöfen wohnt, so gibt cs kein besseres Mittel alsdaß jeder Kreis nur einen der Meißbcerbtcn wählen kann, so imKreise angesessen und wirklich wohnhaft sind. Agar sagte einmal: Beiten Wahlen sei die Jntrigue eben das gefährlichste und man mäße allesanwenden um diese auszuschlicßcn. Er habe deswegen in der Neapoli-tanischen Verfassung die Einrichtung getroffen, daß zu jeder Stelle»Deputierte» gewählt worden, und über dicdann das Loos entichieden.

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