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des Unterprefekken. Vier Untcrprefektmrn bildeten gewöhnlichrin D pactemcnt. Die Untelprcftkturen waren aber nur k,rpe,bierende Büreaus für den Perfekten, und dieser zog nicht de»entferntesten Nutzen von ihnen als Loealbeamter, da die Am»,disscments gooov Seelen hatten, und viel zu groß waren, alsdaß der Unterprefckt in den roo Gemeinen seines Arrondisse-ments als Localbeamler hätte erscheinen können. In vielen Ge-meinen erschien er Zeit seines Lebens nicht.
Hätten sie den Gemeinen ihre Selbstständigkeit gegeben,dann r; bis zo zu einem Friebensgerichte vereinigt, welchesdann eine Bevölkerung von 20 bis zoooo Seelen gehabt, wo-durch die Anzahl der Kantone auf die Hälfte gekommen wäre,und hätten sie dann jedes Friedensgerichc (Canton) auch zu ei-nem Mittelpunkte einer besonderen Verwaltung gemacht, und dieUntecprafekturen aufgehoben, so hatten ste ein Verwaltungs-Sy-stem bekommen, wie unser jetziges auf dem linken Nheinust,welches viel zweckmäßiger ist, als das sq bis jetzt in Frankreichbesteht. *)
Das Prefckturspstem hat vU dem Dikasterialspsteme folgendeVorzüge. ,
e. Eine viel vollkommnere Geschäftssprache, da alles ansamtlichen Briefwechsel beruht. Alle Ober und Unterbehörden schrei-ben an den Perfekten, (oder an den Gouverneur wie er in dk»Niederlanden heißt) und alle Antworten gehen wieder von ihmaus. Es ist also immer eine bestimmte Person die redet oder schreibtund wieder eine andere bestimmte Person zu der geredet wird. Du-fts einfache und klare Verhältniß macht sich in jeder Zeile fühlbar,und der Gegenstand bewegt sich in der Briefform, die ohnehindie leichteste von allen ist, — mit völliger Klarheit. Diesem Um-stande scheint die große Vollendung des Geschäftsstils, vorzüglich zuzinschceiben zu ftyn, welche man in der französischen Verwaltung findet.
Es war vor etwa 10 Jahren «mal die Rede, davon daß man die Umtcrprcfekturen so klein machen wollte, daß ans einer drei würde», ebr»um am Untcrprescktcn einen Localbeamken zu haben. Allein nachhergab man den Plan wieder anf.