Daß aber überall wo bezahlte ist, die Stellen Weberdurch Geburt, noch durch Wahl vergeben werben, sondern durchErnennung von oben, und daß hier rein das Beamten-le-in ent das vorherrschende scy.
Ucberall ist aber das Dramtenelement das vorherrschende,wo jemand seine ganze Zeit einem Geschäfte widmen muß,wo er Diener des Ge in c i ncwe sen 6 ist, und eiserneDienerschaft zu seinem Metier und seiner Brodwinnunq gemacht.
In der Geweine ist das demokratische Prinzip ras vorherr-schende. Alle Stellen weinen durch Wahl besitzt, und sindohne Einkünfte. Wird irgend ein Schreiber in der Gemeine«»gestellt, so wird dieser vom Vorst-Her für die Zeit ernannt,daß er sein Vorstcheramt bekleidet. Dieser Schreiber istdann Diener des Vorstehers der Gemeine.
In der Grafschaft ist das Bcamtenclemenk las herrschende.Der Land rach der die Verwaltung hat, der Friedens,richter der die Rechtsfindung hat, und der Hauptmannder die Kriegseinrichkung unter sich hat, sind alle Beamten derGesellschaft d e vom Könige ernannt werden, und die ihreganze Zeit ihrem Amte widmen, und für die ihr Amtzugleich ihre Brodwimmiig und ihr Metier ist.
In einer Zeit wo die Güttr sich sehr vermehrt haben, undwo durch die Sicherheit des Besitzes, sich ein großes Tausch-Wem in der Gesellschaft entwickelt hat, ist die Gesellschaft ih-rer Natur nach sehr zum Theilcn der Arbeit geneigt, und ein-zelne übernehmen dann gerne einzelne Verrichtungen die sonstmehrere besorgt Haber, indeß sie wreder andere an andernüberlassen. Dieses ist die Ursache, daß die Gesellschaft sich nachBeschafligungcn theilt und jede Are von Beschäftigung wird inderselben Weise eine Brodwinnung, wie es das Handwerk oderwie es der Ackerbau ist.
In einer solchen Zeit wird das Verwalten und dasRechtsfinden eine Beschäftigung, so wir Hie Arzncikundeund Schul- und Kirchenbicnst. Hiebei ist nichts zu erinnern,und es ist keine Ursache vorhanden, die Gesellschaft in einemTriebe zu beschränken der aus ihrer innerii Natur hervorgehr.Nur ist von Seiten drr Sesetzgibung immer dt hin zu sehen.