me gönnen, indem sie vor ihren Alloden erscheinen und keineWahl bedürfen.
Auf jeden Fall wird es aber schicklich sein, daß diePairs Familien zugleich geborne Landstünde in der Landschaftfind, in welche sie ansäßig und begütert sind. Dieses folgt schongetvissermaaßen daraus, daß es nvthwcndig daß sie den Prom,zial,Landtagen beiwohnen, um sich die Kenntnisse über die dortverhandelte Geschichte zu erwerben, welche sie besitzen mäßen,um im Oberhause eintreten zn können, wenn Gegenstände übndie Provinzialgesehgebnng ihres Landes Vorkommen. Da es imunschicklich sein würde, wenn man die, so geborne Mitgliederder Reichestände sind, auf gemeinen Landtagen gleich den an,deren wollte wählen lassen, so werden sich wahrscheinlich diemeisten Meinungen dahin vereinigen, baß sie auch auf denLandtagen als geborne Landstände erscheinen. — So wie dieDeputieren, so für den Reichstag gewählt sind, vom Landtageder Provinz nach der Kammer der Gemeinen gehen, und dortihren Sitz nehmen, so gehen die geborne» Landstände MiLandtage der Provinz, nach dem Hause der Pairs, und ichmen dort ihren Sitz. So wie jene die Gegenstände der Pro,vinzialgesetzgebung im Unterhause vertreten, so vertreten diesesie im Obcrhause. *)
Dieses maz genug sein in Hinsicht der Provinzialgesehge,bung, die überall leicht zu ordnen ist, wo man Gemeinen Hai,die wirklich das Wesen und die Natur einer Ge<meine haben. — Vielleicht ist es in anderen Provinzen an,ders, allein am ganzen Rhein ist es so, wie man aus dmBeilagen sieht, so über die Statistick der Familien der Nkgfttrnngsbezirke von Aachen, Koblenz, Trier, Düsseldorf, Cler-und Kölln, abgedruckt sind.
Und selbst in Westfalen, wo der alte Adel sich im Ganzm
Die Franzosen haben hier für einen guten Ausdruck in ihrerSprache, für den uns noch ein gleich bedeutender fehlt. 8°»»-renir Ir cli,cu,slon Wenn wir erst einmal die Sache habe», s«werden wir hoffentlich auch das Lvrr finden-