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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
Seite
311
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der Gang der Prozesse abgekürzt, weil nun di« Parteien oderihre Nechtsfreunde, die Sache nicht verwirren oder liegen lassenkonnten, indem der Richter, nachdem er sich die Sache hattevortragen lassen, jeder Partei aufgab: was sie zu beweisenhabe und wie sie ihre Klage zu stellen. Wohingegennach der Behandlungsmethode dir Parteien völlig Herr ihrerSache sind, und von dieser so viel dem Richter zeigen können,als sie für gut finden, wo dann der Richter gehalten, die Sachegenau so zu nehmen, wie sie ihm vorgetragen wird, wenn erauch weiß, daß sie sich im Grunde anders verhält.

Man hat gefragt: Woher der Staat berechtigt, über denGang der Streitsachen zu verfügen, und wie der gemeine Nich,tcr befugt sepn könne, den Parteien zu jagen: sie solltenihre Sache so stellen und nicht anders, bann wolleer sprechen?

Carmer konnte hierauf folgendes antworten:Das könig-liche Landrccht ist blos subsidiarisch, wenn die Parteien durchVerträge vorher kein anderes Reche zwischen sich festgesetzthaben. Eben so sind die königlichen Richter blos subsidiarisch,wenn die Parteien sich nicht geeinigt, ihr Recht vor einemSchiedsgerichte oder Genossengcrichte zu nehmen. Diejenigen,so vor den königlichen Gerichten erscheinen, zeigen dadurch, daßsie sich diese nicht verbeten, wie sic sonst wohl gekonnt hätten;sie erscheinen also freiwillig, und unterwerfen sich dem dortigenGerichtsgebrauch. Dieser ist aber gemäß dem Willen des Kö-nigs so geordnet, daß kein Nechkshandcs vor den königlichenGerichten lange schweben kann. Die Gerichte sind deswegenangewiesen, die Sache schnell zu untersuchen, sie auf ihre wesent-liche Punkte zurückzuführen, dann den Parteien aufzugebe»,diese zu beweisen, und nachdem sie dieses gekonnt oder nichtgekonnt, hiernach das Urthcil zu sprechen."

Dieses alles hindert aber nicht, daß die Parteien sich einSchiedsgericht wählen, um vor diesem Schiedsgerichte dieSache nach einer Prozeßordnung zu behandeln, die von derganz verschieden, so bei den den königlichen Gerichten beobach-tet wird."

Wenn der Großkanzler so geredet, so sehe ich nicht, was