die, ft dem gemeinen deutschen Verfahren (der Behandlung-,Methode) ergeben sind, hierauf hätten antworten wollen. Denndie Rechtsfindung in den königlichen Gerichtshöfen geht unstrei,tig vom Staate zu Lehn, und ich wüßte nicht was diesen v«.hindern wollte, in seine» Gerichten eine Prozeßordnung einzu,führen, die ihm die Bessere schien, und bei der keine hundert,jährige Prozesse möglich, wie bei der Deutschen, so z. V. inWczlar beim Ncichskammergcrichte war.
Wodurch verloren die Reichsgerichte ihren Ruf und wurdenverächtlich, als eben durch diese lange Prozesse, weil jedermannglaubte, daß die Faulheit der Richter hieran schuld sey, oderbaß sie mit den Advokaten die Beute theiltrn, und deswegendie Prozesse so lange ausspönnen. — Nur wenige im Walkwußten, baß an diesen langen Prozessen nicht die Reichsgerichteschuld waren, sondern die deutsie Behandlungsmethode, nachder die Parteien ihre Prozesse ficts in der G.walt hatten, undsie, wenn sie ihrer »ach gerade müde wurden, nach Beliebt»liegen ließen; dann aber doch alle zehn Jahre eine Handlungin ihnen vornehmen, und eine Schrift überreichen ließen, unidie Verjährung zu verhüten. Das Reichsgericht konnte beimbesten Willen so einen Prozeß nicht endigen, wenn es auchfühlte, daß sein Ruf durch diesen schleichenden Ncchtsgang nachso sehr leide.
Aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, hat mir bas preußischeVerfahren immer sehr zweckmäßig geschienen, und die Selb«ständigket eines Mannes gar nicht verletzend,weil es ihm freigestcllt bleibt, sein Rrcht vor einem Genossen,gerächte zu nehmen.
Jede Provinz kann ihr besonderes Recht haben, so langtaber Jnstanzenzug bleibt, so wird auch immer im Staatsorga,nismus die Neigung zu einer gleichförmigen Gesetzgebung blei,ben, die alle Falle von Memel bis Trier auf dieselbe Weistentscheidet. Der Jnstanzenzng läßt sich ab-r nur durch Genas,sengcrichle vermeiden, die ohne Appell sprechen, und ich schenicht ein, warum man die nicht eben so wohl im Civilrechteeinführen könnte, als man sie bereits im Criminalrechte einge,führt hat. Die Gcschwornen sprechen über Ehre und Leben