Unwissenheit in Hinsicht der Natur der Rechtsfindung über dieganze Gesellschaft verbreitet, und die Meisten sind der Meinung:baß es t hr e P f llcht s e y , vor dem gemeinen Richterzu erscheinen, und diesen um ein Urtheil nach demallgemeinen Land rechte zu begrüßen. Sie wisse»nicht, baß sie dieses nicht nolhwendig haben, daß jede Gescli,schaft von Männern, daß jede Gemeine, daß jede Grafschaftsich über das Recht vereinigen können, was unter ihnen gelte»soll, und daß sie ebenfalls sich darüber einigen können, daß siesich hiernach Recht von einem Eenossengerichtr wollen weise»lassen, welches in erster und in lctztrr Instanz entscheidet, unddaß sie den gemeinen Richter nicht weiter drum zu begrüße»haben.
Denn der gemeine Richter ist der nicht verbeteneStaatsri chter, der der fingirte Genoßrichter der Streiter,an dessen Stelle sie sich aber einen wirklichen Genossen aisSchiedsrichter setzen können, so oft ihnen solchts genehm. Edenso gilt das allgemeine Landrechk nur subsidiarisch zwischen denStreitenden in Ermangelung eines Privatrechtcs, so sie imWege des Vertrags, zwischen sich gekühlt und festgesetzt haben.
Friedrich der Große wollte eine Rechtsfindung m seine»Staaten einführen, die Nicht allein gerecht sei. sondcen auchschnell. Er glaubte, daß die Advokaten an der langen Dauerder Prozesse schuldig seyen, und er verlangte von seinem Größtkanzler Carmer, daß er ihm eene Rechtsfindung eiureichen sollte,in der keine Advokaten zu finden.
Nur Genossengerichte können die Streitsachen schnell ent-scheiden, da sie ohne Jnstanzenzug sind, da sie öffentlich sind,und aus dem lebendigen Worte beruhen, wodurch sie eine steiSfließende Quelle der Nechtökenntnisse eines Volkes bleiben.
Allein damals war der Staat gar nicht auf voltsthümlichtInstitutionen eingcricht-t, und Carmer wußte, um den Wille»des Königs zu genügen, kein anderes Mittel, als i) die Ein-führung eines allgemeines LaudrcchtS in der Muttersprache desVolks und r) die Unters achiingsmethode des R chters dir erstatt der Dehandimigsmelhode der Parrcicn entführte, so bisdahin allgtmem in Dcurjchiand üblich gewesen. Hiedurch wurde