Jedes Gemeinewesen verwaltet sich selbst.
6. Jeder wird besteuert nach Vermögen, so wie bas Gesetzbefiehlt.
7. Die Rebe ist frei so wie die Schrift und der Druck. —Ueber ihre Vergehen erkennen die Gerichte.
8. Das Haus des Mannes ist sein Heiligthum und seineFreistadt.
9. Die Gerichte sind öffentlich.
io. Jeder wird von seines Gleichen gerichtet.
n. Keiner kann seinem natürlichen Richter entzogen werden.
ir. Jever Verhaftete muß seinem Richter in 24 Stundenvorgestellt, und bei bloßen Vergehen gegen Bürgschaft entlassenwerden.
iz. Kein Verbrechen wird durch die Einziehung des VermS,gens bestraft.
»4. Jedem Verurtheilten sind zehn Tage bis zu seinem Todegegönnt.
uz. Die Gerichtshöfe sind unabhängig. Die Richter werdenauf Lebenszeiten ernannt.
r6. Jeder wird besteuert nach Vermögen, so wie das Gesetzes befiehlt.
17. Alle Jünglinge bienen im Heere. Alle Männer in denWehren.
rz. Jeder Wehre kann, durch Verdienst gehoben, jedes Amtim Staate bekleiden.
19. Das Haus Hohenzvllern, regiert nach der Folge der Erstegebürt.
20. Der König stirbt nicht. Der König fehlt nicht. ImKönige wohnt die Gnade.
re. Der König ist Gesetzgeber, Regent und Richter; allesdieses nach den Grundsätzen des Reichs.
-r. Der König ernennt die Minister, den Staatsrath undalle Bedienten der Krone.
2;. Die Gesetze werben im Staatsrathe entworfen, dann denKammern vorgelegt.
24. Erhalten sie die Zustimmung der Kammern, so werdensie dein Könige vorgelrgt.