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zu erscheinen berechtigt ist. Ob seine Mutter Mkistcrstocht«gewesen, hierüber wird er nicht zum Beweise gefordert.
In Frankreich war dasselbe und die adeligen heirarheten viel/fach reiche KaufmamiStSchtcr, oder großer Financiers, die z» jh<rem Grlde auch nun den Lüster einer alten Familie wolltenhinzufügen. Blos bei den Provinzial/Ständen von Artois undFlanderen, wurde bei der Ahnenprobe drauf gesehen, ob dieMütter adelig gewesen. Ferner in den deutschen ProvinzenElsaß und Lothringen, und beim Domcapittel in Straßburz.Daher das Sprüchwort: daß dort ein so reiner Adel gelte, daßweder die Montmorencys, noch der König von Frankreich könneaufgeschworcn werden; — indem Heinrich IV eine Medicecrinngeheirathet, die Nur eine Kaufmannstochter gewesen.
Der französische Adel unterschied sich dadurch vom englischen,baß auch die nachgebornen Söhne, für adelig gehalten wurden,und nicht bloS die rrstgcborncn, die die Güter erbten. Dann,daß der Adel sich ungemein vermehrte, und zwar Lurch denDienstadel, indem an 2000 Stellen waren, die den Besitz«derselben adelig machten. — Wer Geld hatte und adelig wer/den wollte, kaufte sich eine Stelle als Lecretsirs clu koi,wodurch er den Titel als (ükevslier bekam. Dann kaufte ersich irgendwo von einer verarmten Familie ein kleines Markisat,und nach diesem nannte er sich.
Jetzt ist es freilich anders, da der NeichSadel an die Paus»kammcr geknüpft ist, und in dieser nur etwa 200 Familiensind.
Eine sonderbare Wendung nalim der Adel unter Donaparte, der ihnnicht allein aufLand und Sand gründete, auf die unbewegliche Mode,sondern auch ans eine Gcldrentc und auss große Buch. Der Königist diesem Beispiele gefolgt, und hat dem Grasen De Cazes sein Ma-jorat auf eine Rente von 20000 Fr. gegründet, so er aufs großeBuch «intrage» lassen. Das erste fürstliche Rcichslehn, so in Deutsch-land ans das bewegliche gegründet wurde, war das Reichs-General-Srb-Postamt, welches Kaiser Karl der siebente zu einem Reichsthron-° lehn erhob. Kaiser Franz der erste befahl 175z die wirkliche Einfüh-rung desselben in den Reichssürstenrath dnrch ein Kaiserliches Kom-missions-Dekret, und diese geschah auch 1754, tviewohl mit fortdaurcn-demWiedersprnch der »lt'fürstlichcn Häuser.