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fShne gewesen. Allein bekm aufschmSeen wueden sie umgefalke»und blos die.8 Wappen der,Urgroßeltern beschworen.
§. ii6.
Der Adel der neueren Zeit.
Ich habe nicht ohne Absicht, so a»sführlich über den Adelund dessen seiner Entstehung und Geschichte geredet, da es kei<nett Punkt im Verfasslingsivesen gibt, über den die Meinungenso verschieden sind, welches größtentheils daher rühren mag, daß
Schon im Jade 1647 wollte die märkische Ritterschaft bis auf iü N-' Ne» gehen wie oben angeführt worden. Allein dicicnigen Mitglieder,die dieses nicht konnten, beschwerten sich bei der Landeshoheit daß dieKnappschaft sic von den Landtagen ausschließe» wolle. — Der großeKurfürst ließ aber der Ritterschaft schreiben: Weil sich im Archivegesunden, Laß die welche sich bei den Landtagen qualificircn wollte»solches bei seiner knrsürstl. Durchlaucht thun müßten, so würde derBeschluß der Ritterschaft keine landesherrliche Sanktion erhalte»,Auch sei die eidliche Aufschwörung mit iü Ahnen unchristlich, indemLen Aufgcschworncn dasjenige waS vor »00 Jahren geschehen unbe-kannt sei, und die Ritterschaft mbgc davon abstehen.
. Die Ritterschaft beschick nun die meisten und angesehensten derklagenden Partei nach Camcn, und brachte sic dahin, sich dem Be-schlüsse mit 8 Ahnen zu unterwerfen, wobei iü angeführt aber nichtbeschworen wurden. Dieses war so beiläufig das arithmetische Mittelzwischen beiden Meinungen. Mehrere waren hicmit zwar nicht zu-frieden, weil sie von Mutterseitc nicht adclbürtig waren, z. B. dievon Kcttler, von Schelk, von Edelkirchen, von Plettenberg, zur Hei-den, u. s. w. Allein auf dem Landtage von 1S4Y wurde festgesetzt,daß keiner «ufgcnvmmen werden sollte, der nicht seine 8 rittcrmäßigcQuartiere und de» Besch eines Ritterschcs von üooo Ntlr. an Werthnachwcise.
Es scheint damals im Geiste der Zeit gelegen zu haben, daß dieKnappschaften cs einer der anderen an Strenge der Grundlahe habe»-zuvorthun wollen, um so eine völlig reine Innung zu bewahren inwelche seil undenklichen,Zeiten, nur Meisterssöhne ausgenommen wor-den. So erzählte dieJülichschc Ritterschaft miteincrArt von Stolz, daßihre Aufschwörungen, auf anderen Ritterstubcn bei Wappenprobenvöllige Beweiskraft hätten, — aber nicht so die Aufschwörungcn ande-rer und benachbarten Ritterschaften bev ihnen, weil diese nicht >'»strenge wäre».