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als die Cavetinger zur Krone gelangt und mit dem königlichenDomän der Karolinger das große Domän ihres Hauses vereinigten.
Ais das Königthum nun alle diese Staaten unterjocht undaufgriößt und ihnen jede Selbstständigkeit geraubt, da wurde dasKüiuglhum das nun in der unabsehbaren Fläche desReichs weiter keine Kraft mehr gegen sich überhalte, so morsch, daß es endlich an eigener Auflösung erlag,als der Geist der Zeit einmal an dieses leere und hohle Te«bäude rührte.
Besvndrrs hat in Deutschland das Verhältmß dieser Staat-,Meine zu einander die Geschichte und das Schicksal des Reichtbestimmt. — So gleich im Anfänge unter Hermann. — Die,fcr in der Schule der Welkhcrrschendcn Noma erzogene Fürst orr200 Cherusker' hatte erkannte, daß man mit den fünf Staakensyße-mcn der Familien, der Gemeinen oder Marken, der Gaue, derVölkerschaften oder Provinzen, und der drei Bünde der Sue,ven, Sachsen und Franken nicht ausreiche, nachdem mageinmal einen so mächtigen Feind auf dem Halse, wie die N§«mer, und der im Besitz einer so großen und geschloffenen Kriegt,einrichtung war. — Hermann war es einmal gelungen diesedrei Bünde zu vereinigen, die Römer zu schlagen und ihr Heerunter Barns zu vernichten. Er sprach nun von derEinheltDeutschlands, uno von der Stiftung eines Reichs.Man hielt ihn nun für einen Jakobiner und erschlug ihn. Erwar erst eben ins männliche Alker getreten, und hatte das güleJahr seines Lebens und das rrte seiner Felbherrschaft erreicht.
Offenbar war a» der Ermordung Hermanns bios die Furchtder kl « rn Staaken Schuld von einem großen unterjocht zu wer,den, sobald es dem glücklichen Heerführer gelänge biesen zu errichten.
§ roi.
Die Hauptsumme aller Lehre ist nun die: Die Gesell,schaft besteht aus Gesellschaften, und der Staat«us Staaten. — Es ist daher wohl eine baare Tollheit undTyoryeit zu nennen, wenn man sagt: daß im Staate keinStaat bestehen dürfe.
Der Staat bestehe aus Staaten die alle in organischer Welsezusammtnhangen, und. psn denen jeder sein eignes Leben in sich