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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
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Sie konnten sich nun hinkrhren wohin sie wollten, entwederbei einem anderem Hausbesitzer in Hörigkeit treten oder in einGefolge gehen. (Oomüstur.) Thatcn sie keines von beiden so ver,bistecten sie und wurden Wildfänge. Solche wurden später als dasChrisicnkyum aufkum, Wachszinsige u. Schutzgehörige einer Kirche?)

;) In Sachsen folgte nur eins der Kinder auf dem Hofe.Bei den Franken war später die Thcilung des Erbes unter alleKinder, wodurch die Höfe aufhLrtcn Staatsaktien von bestimm«ter Größe zu sein, wodurch die große Bevölkerung entstand, dieihre Könige endlich zum Beherrscher von ganz Deutschland machte.

Folgte einer auf dem Hofe, so geschah dieses vor der ganze»Bauerschaft. Er wurde nun Glied des Staates, so wie er früherGlied des Hauses war. Er war nun «in Mann oder Schöpfe?*)6) Die Hof, und Baurengerichtc wurden gewöhnlich zweimalgehalten, und zwar einmal im Frühjahr und einmal im Herbste.

I» vielen Bauerschaften heißen noch die ehemaligen Haupt-Höfe: Richtet shöfe. Der Name Schulte, Schultheiß istFränkisch. Nach Karl dem Großen wurde der Name auch inWestfalen bekannt, wo die Klöster die Haupthife so sie an sichgeoracht, durch Schulte», Lukultslum, villicurn verwaltenließen. (Nack brr Art wie man noch jetzt auf den großen Höfendes Jüiich-r Landes einen sogenannten Hofjünger hat, der

»1 Denn da jeder doch zu irgend «Ine», kleinen Staate gehören mußte,so ergab er sich einer Kirche zum Dienste, erkannte diese für sseine»Herren, nnd gab ihr jährlich ein Pfund Wachs zum Zeichen, daß erihr Knecht ftp. Die Kirchen bildeten damals, gleich den Familienund Höfen ebenfalls kleine für sich bestehende Staate» .mit ei-encrSelbstständigkeit.

Nirgend kann der Mensch allein stehen.

Sobald er in der Gesellschaft lebt must er zu irgend einem kleinenMenschenvercine, zu irgend einem kleinen StaatSspstein gehöre».Vlo« der Eremit kann allein lebe», der sich Gott ergeben, und derEölibatär der -roßen Städte, der sein Leben in Eigensucht binbrütetund seine Seele dem Teufel verschrieben. Der Mensch aberschließt sich an den Menschen.

»i») Das hat diese Verfassungen so stark gemacht, daß sie au« der Mitteter väterlichen und Hausherrlichcn Gewalt hervorgingen, und daß«ine Familie in ihrem Innern gebildet und geformt war wie jede an-tre. 2cpt ist dieses anders, besonders in den Städten und am mei-sten in den großen Residenzstädten wo verhältnißmätzig nur wenigeselbstständige Familien sind, und wo der größte Tbcil der Mengein Menagen lebt, deren s oder 3 in einem LogiS oder Quartier zu-kämmen wobnev.