niederdeutschen Urkunden: Hovcr, Howe. Im Lateinischen:Lurtem priocipsle>m.
Später hieß er: Oberhof, Dinghof, Frohnhvf, Luris Su-perior, Luris ciomivies.
Der Hausvater hieß: Alterniann, Altmann, Adelmann,Edelmann.
;) Jeder Hausvater war unabhängig auf seinen, Hobe, undübte seinen Frieden in seinem Hau>e, wo er pon seinem ThunNiemand Rechenschaft abzulegen schuldig.
Ihre Versammlung war auf dem Haupthofc bei ihrem Altoder Edelmann. Hier hielten sie ihre Banernspcachen, und hiel-ten ihre Gaflgebothr, wobei gewöhnlich den Abend' ein Baumaufloderte.
Wenn eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten nicht be-wirkt werden konnte, so wies die Versammlung als Hofesgerichtrin Urtheil, das der Häuptling gustycilte, als ein Weisthum,nach welchem späterhin ähnliche Fälle wieder gewiesm wurden.
Dieses war die lebendige und invre fließende Quelle ihresRechtes.
Nur den Hofesbesiher hatten ein Wort bei den Baurensprarchen, deßwegcn hießen ihre Häuser auch Wortstädlcn, unddie Wprkpfenniqe (cheusrii srcsles) haben davon ihre Ableitung.Frauen, Kinder und Gesinde hatten keine Stimme, sondern flan,den unter des Hofherren Mund barsch aft. (Uuuchiburelio.)
4) Die Besitzer der Hqupthöfe waren die Edclinge (vo-diles) die Besitzer der anderen Höfe; bau, sioiuiuss, achtbareMänner — iuAsuui — libsri. Ein gesessener Mann undein freier Mann, das waren damals Wcchsclbegriffc, und keinerkonnte das eine ohne das andere sein.
> Die Hausfrauen hießen: Herrinnen. Domina. Kinder undGesinde waren Hanshörige — Hausgenossen.
Wurden sie der Hörigkeit entlassen, wurden st« emancipicrt,so hörten sic auf, Leute, Hausleute, Haushörigc zu sein.(Als Haushörige waren sie sirrvos murmipia.) Hierdurchwurden sie aber noch keine Hofsbesitzer, keine Erben, keine frei«mit Echkwort, keine libsri oder ioß-mm. Sie wurden nurfreigeiassene. — Diberli — Diberrivi.