„Nachts rincn Mann in sriucm Hause finde, und er solchen„munde oder lobte, so solle kein Gericht ein W-lsshum hi-rü-„der Meisen. — Es fand also keine Klage bei der Gecheincstatt, und der kleine Staat der Familie erschien bei dem größe-ren nicht zu Recht-, und konnte nicht geladen werden.
Die Gesetze so stch die Gemeine gibt, können sich blos aufdas Gemeinem^sen beziehen; was aber die Familien betrifft, diesekleine Staaten ans denen die Gemeine besteht, so können siediesen kein Recht weisen, was solchen nicht genrhm ist.
Sie können sie von sich ausschlicßen, und mit ihnen inKriegsstand treten, so wie bei den alten Sachsen wenn sie denGemeinde-Frieden verletz-n, allein dies ist auck die Eränze ihrerBefuqniß. — Diese Familien können ebenfalls um dieses zuvermelden ein Wehrgeld als Sühne bieten, und dadurch denKriegszustand von sich wenden, auch kann dieses Wehrgeldin der Gemeine-Ordnung vorgesehen scyn (Io wie solches auchin den alten Dorf, und Brüchlenoronungen war). Allein immerals freiwillige Anerkennung, und ohne alle Verletzung der injedem Hausvater wohnenden Souvcrainikat, da er bas Hauptdes kleinen Staates ist, den wir eine Familie nennen, und dain diesem Haupte die ganze Souveraimrät wohne.*)
§. yi.
Die Einrichtung jeder Gemeinde ist ihrer Natur nach repu-blikanisch. Denn da die Hausväter einander in Hinsicht ihrerSouverainität gleich sind, und keiner dem andern etwas zu be-fehlen hat, so können sie nicht anders als auf republikanischeFormen kommen. So war Nom eine N - puSlik von K St„igen, da jeder römische Bürger in seinem Hause mit vollerväterlicher Gewalt herrschte.
Jeder Staat und jede Gemeine ist eine Gesellschaft vonAktionärs. Es liegt aber in der Natur einer solchen Gesell,
") Oder genauer: der Hausvater ist das Organ der Souveränität, so indem kleinen Staat wolnit; so wie daS Gestirn das Organ und derRepräsentant des ganzen Nervensystems des menschlichen Körpersist. — In allen organischen findet man immer dieselke Wiederholungder organischen Einrichtungen.