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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
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ßern Besitz, theils durch einen eisernen Bestand von politischenKlugheitsregeln so sich vom Vater auf den Sohn erden, so wer-den sic für 'deler gehalten, und sino es auch vielleicht, weildas, was den Menschen von Jugend au* umgibt,stets großen Einfluß auf sein Dasein übt, und devwelcher Nie Riedrigunq gekannt, hat daher einen großen Vor/zug vor dem, so in Nicdrigung geboren worden.

Diese Geschlechter vildcn daher eine eigene Innung.

In diese Innung ausgenommen zu werden, gereicht dem,der dieser Aufnahme thcilhafriq wird, zu besonderer Ehre. Siekann nur dem wicbe-fahren, der durch edle Thaten oder durch-große Talente gezeigt, daß er edler Abkunft, und baß sein Gerschlecht ungerechter Weise im Staube gelebt.

Indem er in die Innung ausgenommen wird, so werden sei-ne Voreltern ebenfalls ausgenommen, als zu einem edle» Ge-schleckte. gehörend, welches bis jetzt in ungerechter Weise imStaube gelebt.

Hierauf bezieht sich der altfränkische Gebrauch des Adclnsder Ahnen im Grabe, so Sch-llcr in der Jungfrau vonOrleans in folgenden Worten dargestellt:

' der König:

Knie nieder! (und als er sie «Nit tcm Gchwerdte berührt, so

fährt er fort)

Und st.he auf

Als eine Edle! Ich erhebe dich,dein König, aus dem Staube deiner dunkeln GeburtIm Grabe adl' ich deine Väter Du >ollst d-e Lilie imWappen kragen, de» Besten sollst du ebenbürtig sepn inFrankreich. Nur das königliche Blut von Valois sei-edler als das Deine."

Wird das Geschlecht mit dem Adel des Reichs belehnt, sowird es zugleich auf eine Allode gefestigt, die ungetheill im-mer an den Erstgebornen übergeht, der das Haupt der Familieist, so wie wir dieses noch heutigen Tages im Adel von Eng-land sehen.

Endlich erlöscht das Geschlecht wieder, indem cs ausstirbt.