§ 8Z.
Dieses ist die geschichtliche Darstellung der neuern Zeit nachUrkunden und Denkschriften.
Es schien mir nvthwendig eine genaue Darstellung von derLage und der EntwickelungS.Geschichte des Vcrfassungswerkes vor»anzuschick n, ehe man ü^er VerfaffungchEntwürfc rede, damitman einen festen Standpunkt gewinne, und genaudem Gegenstände gemäß reden könne.
Man ist auf diese Weise auch der Gefahr nicht ausgesehtgegen Dinge zu reden, welche bei näherer Ansicht der Urkundenals nicht vorhanden erscheinen.
Wenn man mit einem Blicke die große Menge Urkundenübersieht, so in einem entfercercn oder näheren Zusammenhängemit den Verfassungsangelegenheiken stehen, so sieht man, daßdiese sich auf einem ganz anderen Punkte befinden, als dieMeisten wohl glauben, welche diese Urkunden nur zerstreut ge,lesen, wie sie gelegentlich in den Zeitungen gestanden, oder sieauch wohl gar nicht gelesen.
Dann hat die historische Darstellung eines Gegenstandes,unter Anführung der Urkunden, noch den Vortheil, baß sich dieMeinungen über denselben leichter vereinigen. Denn da dieThäc>achcn keinem Zw ifel unterworfen sind, so kann über sickeine Verschiedenheit der Meinunaen stakt finden, und indemdiese gleich von Anfang qenüthigl werden, sich in einem engerenKreise zu bewegen, so werden sie schon hiedurch von selber ge,neigt, sich auf einer gemeinschaftlichen Meinung aiiözugleichen.