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1 (1819) In zwei Abtheilungen
Entstehung
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180
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§ 85 -

Die Familie»

Der kleinste gesellschaftliche Verein ist die Familie.

Sie besteht aus dem Hausvater, die Hausmutter, den Ki»<dem und dem Gesinde. Die lebt in emrr abgesonderten Wohenung für sich allein bestehend;geschieden von den benachbarttcn Familien. *)

Ebenfalls besitzt sie eine für sich bestehende Erzeugung vonLebensmitteln, entweder durch den Feldbau oder durch die Ge<werbe die, seit das Geld in der Gesellschaft mächtig geworden,eine Art von künstlichen Ackerbau geworden.

Denn mit der Erhaltung des Ernährungeprozesses muß jederdieser kleinen Staaten anfangen; da er ohne die Erhaltungdesselben gleich seine Endschaft erreicht. Die Drvdwinnung istalso das erste, wonach er zu trachten hat.

Die Organisation der Familien ist im Ganze» bei allen Dü-kern so die weite Erde umwohncn, dieselbe. Da sie auf denGrundfesten der menschlichen Natur beruht, vermöge der einMännlein und ein Fräulein zur Fortpflanzung der Art noch«wendig sind; die sich nun durch eine Ehe**) verbinden: stetsbeisammen zu bleiben und die Kinder so sic gemeinschaftlich er«zeugen, auch gemeinschaftlich zu ernähren und zu erziehen, bissie erwachsen.

Sind diese erwachsen, so stiften diese durch Heirathen wiederneue kleine Staaten, deren Erhaltung wieder auf einer ebenfallsneu gestifteten Drvdwinnung beruht.

Oder, aber ste treten in die Stelle erloschener kleiner Staatenund in deren ihre leere Gehäuse (Wohnungen), denn so wiedas Alter und die Jahre den Hausvater und die Hausmutter i»

») Hier ist nur von den Familien der Sigentliümcr die Rede welch- beiweitem die Mehrzahl sind und acht Ncuntbeil der ganzen Volksmengebetrage». Don den Menagen der Heucriente, die zu halbe» und gan-zen Dutzenden in Logis und Quartieren zusammen liegen, kann teil»Staatsvercinc keine Rede sein. Auch gehört zu ihnen nur cin Neun-theil der Volksmenge.

CH« oder E, heißt im Altdeutsch«» jedes «escy-.