Vorschläge dazu einzureichen, dieses aber noch uichk geschehen,so hoffe er daß sie dieses jetzt nachhvlen würden, damit er bei sei-ner jetzige» Anwesenheit noch hierüber entscheiden könne, und sodieses gute Werk endlich zu Stande komnre.
Diesen Receß hat der Chmfürst den ig. März i66i zwCleve unterzeichnet.
In einem dritten Recesse von 1664 wird bestimmt, daß kei-ne Ausschreibungen in de» Aemtern statt finden sollen, ohne da»die Meistbeerbten zuvor darum begrüßt werden. Auch sollen dieNeceptoren die Rechnungen über Empfang und Ausgabe vor denMeistbeerbten des Amtes oblegen.
Damit ans den Stcuerrückständcn kein Ovrrs real« aufden Gütern anwachse, so sollen diese alle zwei Jahre völlig bei-getrieben werden.
Die Geistlichen solle» der Matrikel gemäß angeschlagen wer,den, und im Nichtzahlungsfalle durch die gewöhnlichen Zwang-mittel dazu angchakten werden.
Die übrigen Bestimmungen dieses Recesses betreffen größten-theils örtliche Gegenstände, und können in den Beilagen nach-gelescn werden, wo er abgedruckt worden. Er ist nicht vomChurfürsren unterzeichnet, sondern vom Stadthalter dem FürstenMoritz von Nassau.
Diese drei Recesse wurden im Cleve 1777 aufs neue ge-druckt, doch waren sie wieder sehr seiten geworden.
Es schien mir nützlich ihr Andenken wieder zu erneuen, da-mit der Bürger und Landmann die alten Rechte seines Landes,die er im Tumulte der Zeit fast ganz vergessen, wieder kenne»lernen. — Auch habe ich ein Register beigefügt in dem manschnell die einzelnen Punkte auffinden kann, so in diesen Recesse!,i enthalten.
tz. 44.
Jetzt hatte nun der Staat die Form gefunden, unter der eruv Jahre lang, bis zur französischen Revolution fortlebte. —Denn alle Einrichtungen der Regierung blieben in Düsseldorfwie in Cleve im wesentlicher, s» stehen, wie sie in der zweite»