X -
selber setzt, und alles aus Prlncipien neu cottstjrtui.ren will.
Indem die Meinungen zwei Jahre hindurch sich hierüberabgekämpft, so scheint die historische Ansicht von Burke undMöser die siegende geblieben zu sepn, und nach langem Durch,einanderreden scheinen sich endlich die verschiedenen Meinungenabgeklärt zu haben, und dahin verglichen: daß die Verfas-sung eines Volks sich im Laufe der Zeit historischentwickele, und daß seine Freiheiten ein großesFideicommiß bilden, welches jede Generation znerhalten und zu vermehren habe, und so vermehrtihren Kindern zu übergeben.
Durch die Kabinetsordre vom zo. März 1317 wurde dievom rr. Mai 131; dahin «-geändert, daß die Kommission fürVerfassung blos aus Gliedern des Staatsraths sollte zusammengesetzt werden, eine Einrichtung, welche bei den seit der Zeitcingelretenen Verhältnissen, unstreitig große Vorzüge hatte.Denn da in der Abwesenheit des Staatskanzlers bcr Kampfder Parteien in unvorsichtiger Weise war hervorgerufen worden,so konnte des Staatskanzlers Fürstliche Durchlaucht nicht mehrauf der Linie fortgehen, so sie sich in Wien vorgezeichnet.
Das Buch: über Verfassung enthält wie jeder findetder es mit einiger Aufmerksamkeit ließt, blos Materialien znmVerfassungswcscn, die sehr schnell geordnet und gedruckt wurden,da die Zusammcnberufung der Commission, damals ganz nahezu sein schien.
Die Abfassung so wie der Druck waren in vier Monate»vollendet.
DaS Buch: über Verfassung beschäftigt sich mit derallgemeinen Verfassung des Reichs.
Das gegenwärtige Buch beschäftigt sich mit der Proviir,zial.-Vcrfassung. Doch ist ein besonderer Abschnitt der allgemeü