Deutschland hatte anerkennen müssen, gezwungen durch dieNoch und das Unglück der Zeit.
Auch grüßte der König diese Länder mit dem Stammnamenseines Volks, und nicht als eroberte und unterworfene Provinzen.
Der iz. Artikel der deutschen Bundesakte hatte festgestellt,daß in alle» deutschen Landen eine Vertretung durch Landständestatt finden sollte, auch war aus den Akten des Kongresses be,kannt, daß Preußen sich unter allen Mächten am entschiedenste»für die Herstellung der landständischen Vertretung erklärt halte.
Der König versprach in seinem Besitzergreifungs-Patente:daß er dir Landschaft nicht mit schweren Steuern drücken, auch:daß er sie bei der Regulirung und Feststellung derselben znRathe ziehen wolle. Dann: daß die Rechtspflege ihren strenge»und ungehinderten Lauf haben solle.
Die einfachen Worte so der König im Augenblicke der Ge/fahr redete, als wieder jede Hütte bedroht wurde und jeder Thron,gewannen die Landschaft, und jeder huldigte gerne einem Für/stcn, der sein Leben aufs Rechte gestellt, und der sich und sei»Volk stark macht, eben weil er sein Leben aufs Rechte gestellt.
Die Vertretung bei der Huldigung war sehr unvollkommen.Man ließ die Depulirtcn der Gemeinen nicht von den Ge,meinen wählen, sondern von den Bürgermeistern und Gemeine,räthen, welche sämmtlich von der Negierung waren ernannt worden.
Dieses schien ein großer Fehler bei einer Erbhuldigung zusein, wo man vor allen dahin zu trachten, daß diese von einerVertretung geschehe, so aus der ganzen Landschaft hervorgegan,gen, und nicht blos von wenigen und von der Regierung bezeichnnetcn Personen.
Der König hatte durch die Kabinetsordre vom 22. Mai igizdie Einrichtung einer Landesrepräscntation befohlen, und es warnach dem Geschehenen zu befürchten, daß diese so unvollkommenwürde, wie die Vertretung bei der Erbhuldigung.