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Konrad Peutingers Briefwechsel
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394
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394 Nr. 246. 1524 Mai 11.

246.An Bürgermeister und Rat 1524 Mai 11.

von Memmingen. (Augsburg.}

Begleitschreiben zu einem Rechtsgutachten über den Falldes Predigers Schappeler mit Ratschlägen für das weitere Ver-halten der Stadt gegenüber der vom Augsburger Bischof widersie beim Schwäbischen Bunde erhobenen Klage.

Memmingen, StA. Reinsdir. von Sdireiberhand mit eigenh. Untersdir.

Fursichtigen, ersamen und weisen etc. E. Ft. schreiben, mirbei disem poten zukomen, hab ich verlesen und davor wol ge-wußt, das ain guetlicher tag gen Laugingen auf mitwochen inPfingstfeiertagen angesetzt worden ist, 1 auch darauf mein gut-bedunken auf meins herren von Augspurg* supplication gestelt,das ich E. Ft. hiemit zuschicke, 3 nit der mainung, das inhalt der-selben schritt auf bemelten angesetzten guetlichen tag durchausdermassen gehandelt werden solle, sonder sich allain, ob dieguetlichait nit erfunden noch verfallen wurde, weiter darauf zubedenken und auf künftigen bundstag dest stattlicher antwurt [zuverfassen] zu geben. Und ist mein rate, doch auf E. Ft. Verbesse-rung, sich von wegen derselben in kain weitleufig handlung oderverantwurtung gegen dem bischove oder seinen gesandten ein-zulassen, sonder allain mit kurzer mainung den verordneten vombund anzuzaigen, das sich E. Ft. des bischoves verclagen vordem bund nit versehen, in ansehen der villerlai guetlich ansuchenund undertänig bete, an ine, bischove, von wegen E. Ft. hievorgelangt,* auch auf das schreiben, so die stett ab dem reichstag

1 Da der Rat von Memmingen Sdiappeler audi nach Verhängung desBannes über ihn (vgl. Nr. 241) seinen Sdiutz nicht entzogen hatte, war dieStadt vom Bisdiof beim Schwäbisdien Bunde verklagt worden. Auf einerTagung in Augsburg am 10. April hatte sich die Bundesversammlung zwarauf die Seite des Bischofs gestellt, es vor der rechtlichen Entscheidung derSache aber noch einmal mit einer gütlichen Schlichtung versuchen wollen,für die als Termin der 18. Mai, als Ort Lauingen bestimmt worden war;vgl. Rohling a. a. 0. S. 100f. 2 Des Bisdiofs von Augsburg.

3 Über dieses Rechtsgutachten Peutingers (Memmingen, StA) vgl. KönigS.87f. (wo statt März: Mai zu lesen ist).

4 Schon vor Überreichung seiner Bittschrift vom 22. Febr. (vgl. obenS. 385 Anm. 2) hatte der Memminger Rat durch zwei Abgesandte, den Bürger-meister Hans Keller und den Zunftmeister Bernhard Strigel, dem Bischof