342 Nr. 212. 1521 Mai 23.
Es ist noch nichtz beschlossen, sondern wirt kai. Mt. machtund gewalt fast disputiert; die fursten wolten des gern fill ansich ziehen zu dem regiment, so will kai. Mt. wenig nachgeben;da steckt der handel.
Dat. auf letzten tag aprilis anno 21.
212.An Bürgermeister und Rat 1521 Mai 23.
von Augsburg. {Worms.}
Bericht vom Reichstage: Angelegenheit des B. Rem; Reichs-tagsabschied; die von Frankreich und den Eidgenossen drohendeKriegsgefahr.
Augsburg. StA: Peutinger. Ursdir.Größtenteils gedruckt: RTA 2 Nr. 233 S. 928 ff.
Hat die Aufträge des Rates in der Angelegenheit desBartholome Rem ausgeführt. 1
Am 22. Mai ist dem Kaiser von den Kurfürsten und einerAbordnung der Fürsten der Entwurf des Reichstagsabschiedesübergeben worden.
Darauf hat der Kaiser die Kurfürsten und anwesendenFürsten, während von sonstigen Reichsständen nur Peutingerzugegen war, durch Dr. Lamparter über die dem Reiche vonFrankreich und den mit diesem verbündeten Eidgenossen droh-ende Kriegsgefahr* unterrichtet, mit beger, solchs den stendenfurzuhalten und zu beratschlagen, was furter darauf zu handiensei, auch alsdan hilf zu tun; das anzubringen sich churfursten
dan ander derzeit auch herauf ziehn, werden, zu denen ir euch befleissen undsunst auch desterbas versehen wolt, damit ir vor unrat verhüt werdent. Am28. April hat er dann offenbar geschrieben, er wolle, abreisen und die Ge-sandten von Nürnberg und Ulm mit seiner Vertretung betrauen. Der Ratwies ihn daraufhin am 5. Mai an, nodi zu bleiben, da die für die Städtedes Schwäbischen Bundes wichtigen Verhandlungen über Reichsregiment undKammergericht noch nidit zu endgültigen Besdüüssen geführt hätten, auclisunst ein großer anschlag vom Reich vorgenomen, darzu uns aus erfarungvorgeender reichstag wissend ist, daß gcwonlich erst im ende und aufbruclider fursten, die ir ret zu Vollendung der sachen hinder inen verlassen nebenanderer stend botschaften, das meist und pest gehandelt, auch beschlossenwurdet; RTA 2 S. 883 Anm. 2.
1 Über die weitere Entwicklung der Angelegenheit des Barth. Rem vgl.unten Nr. 218 und 219. 2 Vgl. darüber RTA 2 S. 361 ff.