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2 (1912) Biographische Nachträge und Ergänzungen. Zusammenfassende Darst. Matrikeltext 1646 - 1695
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1162 V. Alter, Heimat und Standeszugehörigkeit der Studierenden.

Dießen (1615, 53. 54), durch Beifügung eines größeren Or-tes: rle Laufen apud Hailprun (15521555, 41), Kircheim-ensis prope Norlingam (1559, 54), a Neoburgo prope Roggen-burg (1557, 28), Höclistettensis prope Wisenstegam (1604,100; in diesem Jalire besonders häufig), ex Mamarensipago prope Stein intra Schaffhusiam et Constantiam (1611,217), Frishaimensis prope Coloniam (1616, 27); durch An-gabe des Flusses, an welchem der Ort liegt: ad Danubium,ad Necarum, ad Almonium (alle sehr oft); durch Angabeder Entfernung von einem größeren Orte oder einer Stadt:Ginsburgensis 2° milliari a Kempten (1557, 44), Zellensisprope Heidteck in palatinatu nostro, tribus milliaribus No-rimberga (1615, 15), Eishofensis Boius non procul Aicha2 milliaribus Dacha (1626, 158).

Einen sehr bedeutenden Dienst für die Bestimmungder Orte, ausweichen die Immatrikulierten sind, erweist unsder Catalogus Promotorum, und da in jener Zeit der größereTeil der Kandidaten der Philosophie die akademischen Gradenahm (Baccalaureat, Magisterium oder Doktorat), so trittaus diesem Grunde der Nutzen dieser wertvollen Quellenur um so mehr hervor. Der Promotionskatalog ergänztbezw. verbessert die Matrikel in mehrfacher Beziehung. Ergibt den Ort und das Land an, wo in der Matrikel dieseAngaben fehlen, bestimmt den in der Matrikel allgemeinoder undeutlich angegebenen Ort näher, berichtigt Irrtümeru. s. w. Im allgemeinen ist der Promotionskatalog ver-lässiger, da das jedesmalige Verzeichnis der Promoviertengedruckt und der Öffentlichkeit übergeben wurde. Indesfinden sich darin doch auch manche Irrtümer und falscheSchreibweisen.

Ein anderes wertvolles Mittel zur Feststellung undnäheren Bestimmung des Geburts- oder Wohnortes sinddie gedruckten Quellen, die in den Fußnoten sowie inden biographischen Nachträgen und Ergänzungen ange-geführt sind.

Es handelt sich jetzt noch darum, die Heimat derStudierenden im weiteren Sinne d. h. das Land festzu-