1158 V. Alter, Heimat und Standoszugehörigkeit der Studierenden.
dreimal immatrikuliert, z. B. ein Michael Blaicher aus Dil-lingen (1646, 14; 1649, 28 und 1651, 27), ein Franz Vogl-hund, ebenfalls aus Dillingen (1678, 17 ; 1679, 22 und 1686, 2).Die zweite Immatrikulation fand bisweilen noch in dem-selben Jahre statt (z. B. 1551, 78 und 145; 1573, 21 und 25),häufiger aber nach einem, zwei, drei, vier, fünf und nochmehr Jahren (nach 10 Jahren 1615, 79 und 1625, 179; nach13 Jahren 1588, 51 und 1601, 91).
V. Alter, Heimat und Standeszugehörigkeitder Studierenden.
Über das Lebensalter der Studierenden enthältdie Matrikel in ihrem früheren Teile keine Angaben. Erstvon 1607 an finden sich solche, aber zunächst auch nurvereinzelt, z. B. 1607, 174. 205; 1611, 59. 130; 1612, 11;1613, 22; 1615, 72. Im Jahre 1616 wird von mehrerenImmatrikulierten (113—119), meistens Logikern (erstes Jahrder Philosophie), das Alter angegeben, es schwankt zwi-schen dem 19. und 21. Jahre. Auch in den folgendenJahren finden sich wiederholt Altersangaben, besonders imJahre 1620. Regelmäßig wird das Alter von 1623 an mit-geteilt, freilich auch wieder mit Unterbrechungen. Vonden Religiösen wird das Alter gewöhnlich nicht angegeben.
Die Altersangabe in der Dillinger Matrikel ist sehrwertvoll. Denn in andern Matrikeln fehlen solche Angabenfast gänzlich, so daß das Alter der Studierenden erst ausandern Quellen festzustellen ist, wenn es überhaupt eruiertwerden kann.
Es erhebt sich nun die Frage: Wie alt waren dieStudierenden beim Übertritt an die Universität? Zur Be-antwortung dieser Frage stehen uns zwei Methoden zuGebote, von welchen uns die eine das Alter direkt, dieandere indirekt aufzeigt. Die direkte Methode besteht darin,daß wir uns nach dem Alter derjenigen umsehen, welchedie Matrikel als logici bezeichnet; denn das sind jene, dieim ersten Jahre an der Universität sich befanden. Es istnun bereits oben gesagt worden, daß im Jahre 1616 bei