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2 (1912) Biographische Nachträge und Ergänzungen. Zusammenfassende Darst. Matrikeltext 1646 - 1695
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V. Alter, Heimat und Standes/.ugehörigkeit der Studierenden. 1161

ex ditione Lucernensium (1609, 38), Veringanus ex corai-tatu Sigraaringensi (1605, 150), ex Maisch in dioecesi Spi-

rensi (1611 128). Bisweilen ist aber auch nur das Landoder die Gegend angegeben (nicht der Ort), wie Suevus,Bavarus, Tirolensis, Helvetius, Polonus, Italus, ex vaüeAnaniae, ex silva Brigantine, ex pago Algoiae; oder bloßdie Herrschaft (kein Ort): ex comitatu Ethingensi (1605,58) ex marchionatu Strasburgensi (?) (1619, 38) ; oder bloßdie Diözese (ohne Ort): Julianus de Julianis Tridentinaedioecesis (1573, 65).

Nicht selten kommt es vor, daß statt des kleinen,unbedeutenden Heimatortes ein größerer Ort in der Nähe,eine benachbarte Stadt oder der Herrschaftssitz angegebenwird So steht 1589, 98 Babenhausen für Weinried, 1599,164 Weingarten für Altdorf, 1600, 160 Bludenz für Ludesch,1600, 136 Ottobeuren für Hawangen (vgl. Biogr. Nachtr.und Ergänz. S. 1070), 1615, 144 Ottobeuren für Bossarts(ebend. S. 1084). Es ist dann sehr wahrscheinlich, daßdie oft vorkommenden Ausdrücke Herbipolensis, Ratisbon-ensis, Brixinensis, Tridentinus, Curiensis u. s. w. keines-wegs immer die Stadt, sondern die betreffenden Diözesenoder das fürstbisch. Herrschaftsgebiet bezeichnen, obwohlder Nachweis im einzelnen nicht immer einwandfrei zuführen ist. Im allgemeinen darf noch gesagt werden, daßje entfernter ein Ort ist, um so mehr die Neigung besteht,statt eines kleineren Ortes einen größeren oder eine Stadtanzugeben.

Nach dem Gesagten ist es häufig schwierig, ja viel-leicht unmöglich, den Geburts- oder Wohnort eines Imma-trikulierten näher zu bestimmen. Die Schwierigkeit derBestimmung wird aber noch durch manche andere Um-stände erhöht, z. B. wenn verschiedene Orte gleichen Namenhaben. Die Matrikel selbst hat diesem Übelstand vielfachabzuhelfen gesucht, und zwar schon durch Beifügung desLandes, der Provinz u. s. w., wie oben bereits dargelegtwurde, dann durch Verdeutschung des Namens : ex Neapolisive Neustat (1551, 236), ex monasterio Damasiano seu