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2 (1912) Biographische Nachträge und Ergänzungen. Zusammenfassende Darst. Matrikeltext 1646 - 1695
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1128 II. Vorschriften über die Immatrikulation.

betrifft, so ist darüber bereits in der Einleitung (S. 3*) dasNötigste gesagt worden. Die Matrikel befindet sich, wiedort bemerkt, in ihrem früheren Teile, aber auch nochspäter in einem üblen Zustande. Die Namen, zumal dieGeschlechts- und Ortsnamen sind vielfach sehr flüchtigaufgezeichnet worden, bisweilen in ganz feinen und engebeieinander liegenden Schriftzügen. Dazu kommt, daß dieSchrift an manchen Stellen stark verblaßt oder verwischtworden ist. Man ist darum gelegentlich auf Vermutungenangewiesen, wenn die Entzifferung nicht überhaupt unmög-lich ist. Im 17. Jahrhundert ist die Schrift im großenganzen besser, ja sie erhebt sich in einzelnen Jahrgängen,namentlich 16691678, zu einer kalligraphischen Muster-leistung.

II. Vorschriften über die Immatrikulation.

In dem deutschen Auszug der von Kardinal Ottofür die externen Studenten 1550 erlassenen Statuten 1 ) wirdin Bezug auf unsern Gegenstand verordnet, daß alle die-jenigen, die »studierens und lernens wegen« nach Dillingenkommen, sich bei dem Rektor melden und über ihr Vater-land, ihre Eltern, ihren Glauben, ihre Bücher und Lehr-meister, sowie über ihren früheren Studienort befragt und,nachdem sie tauglich befunden und dem Rektor Gehorsamund Befolgung der Statuten eidlich versprochen haben, zu-gelassen und eingeschrieben werden sollen. Die Sta-tuten, welche nach Erhebung des Kollegiums des hl. Hie-ronymns zur Universität im Jahre 1554 gegeben wurden 2 ).bestimmen im wesentlichen dasselbe. Es heißt hier: Prin-cipio igitur iubemus, ut qui ad hanc nostram urbein stu-diorum gratia se contulerint, prius Rectorem Universitatis

') Von welchen anderen Statuten diese einen Auszug dar-stellen, ist nicht recht ersichtlich. Vgl. Specht, Geschichte derehemaligen Universi ät Dillingen (Freib. 19U2), S. 17. 28, den Auszugselbst S. 621 f.

2 ) G. U. D. 615 f. (so wird das eben erwähnte Werk über dieGesch. der Universität Dillingen im folgenden immer zitiert werden).