V. Alter, Heimat und Standeszugehörigkett der Studierenden. 1159
mehreren Logikern das Alter zwischen dem 19. und 21.Jahre schwankt. Wenn wir damit andere Jahrgänge ver-gleichen, so bewegt sich bei den Logikern das Alter imallgemeinen zwischen 16 und 21 Jahren. Bisweilen ver-schiebt sich dieses Verhältnis allerdings noch weiter, indemein Logiker weniger als 16 oder mehr als 21 Jahre alt ist 1 ).Aber die Regel ist dies doch nicht. Nehmen wir das Ver-hältnis von 16 und 21 zur Grundlage, so ergibt sich, dadas Studium der Philosophie 3 Jahre dauerte, für die an-gehenden Theologen ein Alter von 19—24 Jahren 2 ). Undähnlich dürfte das Alter der Juristen zu berechnen sein 3 ).Die indirekte Methode besteht darin, daß wir vomAlter der Rudimontisten d. i. der Schüler der unterstenGymnasialklasse ausgehen und dazu 6 Jahre addieren, dadas Gymnasium 6 Klassen umfaßte. Zur Berechnung desAlters der Rudimentisten eignen sich am besten jene Jahr-gänge, in welchen die Schüler dieser Klasse unmittelbar nach-einander immatrikuliert sind. So 1668, 63—85. Das Alterdieser 23 Schüler schwankt zwischen 10 und 16 Jahren, odergenauer 1 ist 10 Jahre, 4 sind 11 Jahre, 4 12 Jahre, 8 13Jahre, 2 14 Jahre, 3 15 Jahre, 1 16 Jahre alt. 1676, 56—84.Hier bewegt sich das Alter zwischen 9 und 16 Jahren oderim einzelnen: 1 ist 9 Jahre, 6 sind 10 Jahre, 4 11 Jahre,4 12 Jahre, 10 13 Jahre, 2 14 Jahre, 2 16 Jahre alt 4 ).
i) Wenn 1666, 82 u. 1667, 20 ein Logiker mit 12 und 1651, 77 einsolcher mit 9 Jahren erscheint, so dürfte hier wohl ein Irrtum oderein Schreibversehen vorliegen.
2 ) Theologische >Nebenfäeher« wie Kontroversen, Kasuistik wur-den schon im philosophischen Kurse gehört.
3 ) 1670, 107 zählt ein Jurist 32 Jahre. Das stellt aber docheine Ausnahme dar.
<) Es gab auch Rudimentisten mit 7 (1619, 17) oder 8 Jahren(1607, 174:, aber auch solche mit 17 (1626, 73), ja sogar einmal mit20 Jahren (1653, 7). Bei 1669, 87 wird es statt 31 wohl 13 heißenmüssen. In der Studienordnnng des Bischofs Friedr Karl von Schön-born für die Universität Würzburg vom Jahre 1731 wird das voll-endete oder beinahe vollendete 8. Jahr für den Eintritt in die untersteKlasse vorgeschrieben. Nach einer Verordnung von 1794 durften dieSchüler des Gymnasiums in Würzburg überhaupt nicht mehr imma-trikuliert werden. Wegele II. 325. 447.