1156 IV. Vollzug der Immatrikulation.
Streichung, weil der Betreffende schon früher inskribiertist (z. B. 1587, 29; 1617, 169) oder Dillingen bald wiederverließ (z. B. 1612, 147) oder weil er relegiert wurde (z. B.1595, 44; 1598, 149). Denn eine Folge der Relegationwar nach dem früher Gesagten (S. 1139) die Tilgung desNamens in der Matrikel, obwohl übrigens da und dort derName eines Relegierten nicht gestrichen wurde, wahrschein-lich aus Übersehen.
Die Matrikel ist mangelhaft, d. h. es sind viele inder Matrikel nicht eingetragen, die in Dillingen studierten— ein Mangel, den sie mit den Matrikeln anderer Univer-sitäten teilt. Es fehlen vor allem die dem Orden der Ge-sellschaft Jesu angehörigen Schüler (Scholastiker), die frei-lich grundsätzlich nicht immatrikuliert wurden. In denCatalogi studiosorum sind sie allerdings erwähnt. Wennübrigens ein solcher Jesuitenschüler einen akademischenGrad nahm, so ist er in die gedruckte Matrikel bei denam Schlüsse eines jeden Jahres aus anderen Quellen (Pro-motionskatalog, Acta Universitatis) angeführten Promovier-ten aufgenommen (z. B. 1607, 223—226).
Zum Beweise, daß in der Dillinger Matrikel (abge-sehen von den Scholastikern der Jesuiten) viele Studierendefehlen, läßt sich verschiedenes anführen. Zunächst bestätigtdies die Matrikel selbst. Wie schon früher angeführt»sagt einmal der Studienpräl'ekt, dem die Führung derMatrikel oblag: Inscriplos vero quam plurimos non roperi(1649, S. 727). Er hatte im Sinne, die Fehlenden im Juliund August 1650 nachzutragen, aber dies ist nicht ge-schehen, wie der Augenschein lehrt. Dieser Fall dürftewohl noch öfter vorgekommen sein. 1606, 151 ist einpaedagogus baronum a Sprinzenstein immatrikuliert, dieseBarone selbst aber sind nirgends inskribiert 1 ). Fast injedem Jahre sind am Schlüsse desselben in der gedrucktenMatrikel solche erwähnt, welche sich in der Matrikel nichtfinden, aber in andern Quellen, namentlich im CatalogusPromotorum, unter den Promovierten genannt werden, z. B.
>) Zwei andere, derartige Fälle siehe oben S. 1141 f.