1100 IV. Vollzug der Immatrikulation.
die Depositum voraus. Die Einträge in die Matrikel lassenbisweilen noch deutlich die Antworten erkennen, welcheder Studierende auf die an ihn gestellten Fragen gab, z. B.1616, 113: parens mens est lanio, dechnum nonura annumagito (ebenso 1616, 114; 1623, 67. 84. 85). Für gewöhnlichaber werden die Antworten in der dritten Person referiert.Übrigens sind die Angaben des zu Inskribierenden in dieMatrikel keineswegs in ihrem vollen Umfang aufgenommenworden, ja vielleicht wurde nicht einmal in die Urschriftalles aufgenommen. Zu verschiedenen Zeiten oder viel-mehr unter den verschiedenen Studienpräfekten herrschtein Betreff der Mitteilung von Einzeldaten (Heimat, Alter,Fach oder Klasse des Studierenden, Stand der Eltern u.s. w.) eine mannigfache Übung (vgl. dazu S. 1119).
Die Immatrikulation wurde im Gegensatz zur Inskrip-tion am Anfang des Schuljahres, welche nur zweimal statt-fand (S. 1134), während des ganzen Jahres vorge-nommen. Doch macht man die Beobachtung, daß in denMonaten, welche dem Beginn des Schuljahres vorausgingenoder folgten, gewöhnlich die meisten Studierenden imma-trikuliert wurden. Die geringste Zahl von Immatrikuliertenrindet sich in den Winter-, Frühlings- und Sommermonaten(Dezember—Juli). In manchen Monaten ist gar kein Eintragverzeichnet. Dies wird im späteren Teile der Matrikel häufigangedeutet durch die Formel: vacat oder vacant. Für dasJahr 1647 rindet sich — die einzige Ausnahme überhaupt— kein Eintrag vor, was ohne Zweifel mit den kriegerischenVerhältnissen der damaligen Zeit zusammenhängt. In ein-zelnen Jahrgängen fand eine Immatrikulation nur an be-stimmten Tagen statt, so 1640 am 9. März, 31. Mai, 19.Juli, 24. Oktober, 30. Oktober, 22. November, also imganzen sechs Mal. Ahnlich wieder 1641. Gewöhnlich wurdedie Immatrikulation an Werktagen vorgenommen, nur aus-nahmsweise in der älteren Zeit auch an Feiertagen, z. B.1558, 19—21 in festo Paschae.
Über die Zeit innerhalb welcher die Immatrikulationstattzufinden hatte, findet sich keine gesetzliche Bestim-