IV. Vollzug der Immatrikulation. 1149
leicht versehen. So heißt 1636, 34 in der handschriftlichenMatrikel der Vater Bartholoinaeus und darüber steht Joan.Martinas (wie in der gedruckten). Der Irrtum entstanddadurch, daß der Abschreiber in seiner .Vorlage zuerst umeine Zeile weiter hinunterblickte, und in der Tat heißt derVater beim folgenden Eintrag (Nr. 35) Bartholoinaeus. Ahn-lich ist 1685, 30 Wöcker ausgestrichen und Werner ge-setzt, der erstere Name steht etwas oberhalb (Nr. 28). Auchfalsche Ausstreichungen erklären sich nur in der angege-benen Weise. So ist 1684, 102, wie dort bereits m derFußnote (a und b) bemerkt wird, das im Text folgendeTridentinus irrtümlich ausgestrichen; es sollte das Nr. 104nach Carinthus folgende (überflüssige) Tridentinus ausge-strichen werden. Der Abschreiber hat sich auch hier ver-sehen.
Der Akt der Immatrikulation vollzog sich inder durch die Statuten vorgeschriebenen Weise. Der zuImmatrikulierende stellte sich dem Rektor und später demStudienpräfekten vor und wurde über Name, Heimat, El-tern, Religion, Alter, bisherigen Studienort, sowie über dieFakultät oder Klasse, in die er aufgenommen werden wollte,befragt. Daher einmal die Bemerkung eines Studienprä-fekten: Anno Dfii 1578 die 15. Decembris studiosos ad-venientes examinare coepitP. PetrusLovaniensis (S. 121).Desgleichen heißt es in der Instruktion des Provmzials P.Christoph Grenring für den Studienpräfekten vom Jahre1620: Aliunde advenientes ad superiores scholas admittipatentes examinabit (G. U. D. 663). Wurde der An-kömmling tauglich befunden, so hatte er das Glaubens-bekenntnis abzulegen und die Befolgung der Statuten eidlichund später durch ein einfaches Versprechen zu geloben.Die Angaben des Immatrikulanden wurden vom Rektoroder Studienpräfekten resp. seinem Gehilfen (Insknptor)auf ein Blatt Papier geschrieben und mit dem treffendenDatum versehen. Dieser ersten Aufzeichnung folgte spaterdie zweite d. h. der Eintrag in die Matrikel. Von 577an ging der Inskription, wie wir oben gesehen (S. 1135),