1142 III. Die ans der Immatrikulation fließenden Rechte.
Angelegenheit wurde dann 27. Mai 1666 ein consilium aca-demicum gehalten und beschlossen, daß in Dillingen inZukunft die bloße Zeit der Deposition und Immatrikulationnicht hinreiche zur Erlangung der Präzedenz unter denhochadeligen Studenten hei den akademischen Zusammen-künften, sondern daß überdies noch erforderlich sei, daß,wer das Recht verlange, als Graf dem Grafen, als Barondem Baron nach akademischer Sitte vorangehen zu dürfen,nicht bloß der Zeit nach früher als derjenige, mit dem erkompetiert, in die akademische Matrikel eingetragen sei,sondern daß er auch nachher, sei es gleich oder im Laufedes treffenden Schuljahres öffentliche Schulen dahier einebemerkenswerte Zeitlang, z. B. ;3 Monate, frequentiert,indem im übrigen die bloße Immatrikulation ihm nichtmehr Recht erteilt, als daß er sich aller sonstigen Privi-legien der Akademiker erfreut, auch wenn er nach ebendieser Immatrikulation anderswohin sich begibt und dannzur Fortsetzung seiner Studien sogar erst nach einigenJahren hierher zurückkehrt').
Im Jahre 1681 tauchte ein ähnlicher Fall auf. EinMarquard Baron von Schwendi, futurus rudimentista, wurde10. August (10. Juli!) d. .1. (1681, 3) deponiert und immatriku-liert, aber er frequentierte damals nicht. Ihm folgten dannzwei Barone von Weiden 2 ), welche erst am 18. Oktober (22.Oktober!) immatrikuliert wurden und sogleich am 20/21. Ok-tober in der ihnen zukommenden Reihenfolge unter denBaronen die Kirche und die öffentlichen Lektionen be-suchten. Baron von Schwendi traf aber erst am 80. Oktoberein. Derselbe verlangte, obwohl er später frequentierte,die Präzedenz vor den Baronen von Weiden, weil er früherimmatrikuliert worden sei. Dieses Verlangen wurde abge-wiesen und bestimmt, daß die Barone von Weiden demBaron von Schwendi vorangehen sollten. Man berief sichauf den oben mitgeteilten Beschluß vom Jahre 1666, der
i) Act. Univ. zum 27. Mai 1666 (II. 299 s.).
-) In der Matrikel findet sich nur einer (1681, 20). Es kommenallerdings noch 2 andere von Weiden vor, aber erst im April 1682.