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Stift Lorch : Quellen zur Geschichte einer Pfarrkirche
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XXIX
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Seelsorge hatten, wozu ein besonderer Auftrag des Pfarrers er-forderlich war, 1 ) ist nicht überliefert.

Die Grenzen des alten Pfarrsprengels von horch, wie er biszum 12. Jahrhundert bestand, decken sich vollständig mit denen desRuralkapitels. Vor den Gebietsverlusten des 12. Jahrhundertswar also die Kapitelverfassung äusserst einfach, da nur ein Pfarrervorhanden, bezw. der Dekan des Stifts der gegebene Vertreter seinerGeistlichen gegenüber dem Bischof war. Aber sobald nicht mehrder ganze Bezirk zum Stift gehörte, wurde das Verhältnis anders.Die Pfarrer der selbständig gewordenen Kirchen erhielten Anspruchauf Zulassung zur Würde des Kapitelsdekans. In der Tat findenwir 1271 einen Pfarrer von Urbach, der Dekan ist. 2 ) Ob vor 1327auch der custos, der doch der eigentliche Pfarrer von horch war,zum Dekan des handkapitels gewählt werden konnte oder gewähltworden ist, mag fraglich erscheinen und ist jedenfalls nicht zu er-weisend) Im 15. Jahrhundert sind wenigstens Hans Binder,*) Dekan

*) Wie z. B. bei Alfdorf, Urkunde Nr. 76, 8. 40.

2 ) Pridericus dcc. do Urback, Wirt. ÜB. 7, 308.

a ) Vor der Mitte des 14. Jahrh. erscheinen eine Zeitlang zwei Dekanenebeneinander: Virich seit 1334 und bis 1349, Konrad Argenhass 1348-62(s. Register). Man ist versucht in Ulrich den letzten Stiftsdekan zu selten.Aber da er schon 1324 genannt wird, müsste er unter den Chorherrn von 1327auch erscheinen, und zwar als Stiftsdekan unter den an Augsburg gekommenenStellen; das ist aber nicht der Fall. Unter den sechs Chorherrn von 1327 istüberhaupt nur einer, dessen Vorname nicht genannt ist, also Ulrich sein könnte,der Pfarrer von' Wäschenbeuren dictus Cornea de Schorndorf; aber seine Stellekann nicht die Dechanei sein, weil sie unter den klösterlichen Pfründen er-scheint. Auch Konrad Argenhass ist etwas rätselhaft: er heisst 1348 Dekan(Urkunde Nr. 5.9, S. 23), 1349 Pfarrer in Alfdorf in einer Urkunde, in derDekan Ulrich als Zeuge genannt wird (Urkunde Nr. 61, S. 27); 1351 wird erals canonicus bezeichnet und steht neben dem Stiftsdekan (Urkunde Nr. 64,S. 28). Da er also Kapitelsdekan und nicht Inhaber der Dechanei ist, kanner nur Kustos sein, obgleich Alfdorf zu seiner Pfründe gehört, das später derzweite klösterliche Pfarrer versieht; hätte er die letztere Stelle innegehabt, sowäre er wohl nicht als Kapitelsdekan wählbar gewesen.

4 ) Hans Binder hat Filialien, in denen 1420 dem Frühmesser von Alf-dorf die Seelsorge übergeben wird (Urkunde Nr. 76, S. 40), ist aber nicht selbstPfarrer von Alfdorf (S. 40, 25 ff.) Fs können nur die Filialien der Kustoreigemeint sein, die nach Alfdorf gewiesen sind, Brend, Buchengehren, Mitielweiler,und Wahlenheim (S. 157, ISf. und 23f).