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Stift Lorch : Quellen zur Geschichte einer Pfarrkirche
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in Oberurbach, Steinenberg, Welzheim und Strassdorf entsprechen. 1 )Endlich wissen wir aus der Urkunde von 1239, 2 ) dass auch einscolasticus bei dem Stift war, der nach der Stellung, die diesemAmt bei andern Stiftern zugeteilt war, auch in horch unter diecanonici gerechnet werden muss; da das Kloster später die Schuleübernahm, verschwindet der Stißsscholaster früh aus den Quellen, 3 )Das sind also 13 Pfründen, mit Einschluss der des Vorstehers, einebeliebte Zahl, der die 12 Apostel mit Jesus als Vorbild dienen. 4 )Dieselbe Zahl nennt die verdienstliche Heine Schrift des ehemaligenKonventualen Jakob Spindler über die Genealogie der Hohenstaufenoffenbar auf Grund guter Quellen: genauer gibt er an, es seien sechsvicarii, sechs canonici, ein prepositus gewesen. 6 ) Das ist jedenfallsso zu verstehen, dass sechs Chorherrn die Priesterweihe haben mussten,während für die sechs andern eine niedere Weihe genügte. Diesedürfen keineswegs als Stellvertreter und Gehilfen der Priester an-gesehen werden, sondern waren gleichfalls Chorherrn, nur mit ge-ringerer Pfründe. 6 ) Eine ähnliche Einrichtung bestand z. B. imStift St. Johann zu Konstanz, wo von zwölf Ghorherrn nur fürfünf mit Einschluss des plebanus die Priesterweihe gefordert war,während 7 an niedere Kleriker verliehen werden. 7 ) Nur in demeinen Punkt täuscht sich Spindler, wenn er den Vorsteher prepo-situs nennt. In horch hiess er decanus, der Titel Propst erscheintin den Urkunden nie.«)

Bis zur Auflösung des Stifts im 14. Jahrhundert war alsoder Dekan der Erste unter den Stiftsherrn; später als nur noch vierPfarrpfründen bestanden, trat er zurück gegenüber dem custos. Dieser,bezw. seit 1327 der Inhaber der Kustoreipfrunde, ist der eigentliche

') S. o. S. VI-XII.*) Urkunde Nr. 6. S. 5.

3 ) S. 5, Anm. 1.

4 ) Schäfer 159f. Beyerle 48 f.'") S. 1, Nr. 1.

6 ) Zu ihnen gehören wohl die beiden vicecanonici 1369 s. S. 6, Nr. 10.- Über die wechselnden Bezeichnungen für die Pfarrgeistlichen s. neuerdings

Kalten, Die oberschw. Pfründen des Bistums Konstanz (Kirchenrechtl. Abhandl.von Stutz, Heft 45/4(1) S. 33 ff.

7 ) Beyerle S. 51.

R ) Vgl. dazu Schäfer S. 130 A., der aus älterer Zeit kein Beispiel fürden decanus als Stiftsvorsteher kennt und feststellt, dass er erst in der zweitenHälfte des 13. Jahrh. häufiger sei.