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liehe Stifter umgewandelt: 1 ) Boll, das 1155 erscheint, und -wieSindelfingen damals dem Hochstift Konstanz zinsbar ist; 2 ) Herbrech-tingen, 779 ein Klösterlein, dann ein weltliches Stift, seit 1171reguliert. 8 ) Diese alle sind sicher oder sehr wahrscheinlich im11. Jahrhundert zu Stiftern gemacht worden. In ihre Reihe fügtsich ohne Zwang das Kanonikatstift Lorch. Auch die weltlichenStifter haben wie die Orden ihre Zeit gehabt, in der sie sich be-sonderer Beliebtheit crfreiden.
Aufgabe der Chorherrn war in horch in erster Linie Seel-sorge und Pfarrgottesdienst. Die Rücksicht darauf muss für dieZahl der Pfründen wie für die Organisation massgebend gewesensein. Von acht Pfründen haben icir direkte Nachrichten: je dreiwerden 1327, je eine 1297 ') dem Domkapitel in Augsburg und demKloster Lorch überlassen und inkorporiert. 5 ) Im Jahr 1297 sind esdie Pfründen, zu denett Gmünd und Alfdorf gehören; jene wirdaugsburgisch, diese kommt ans Kloster. Von den sechs Pfründendes Jahres 1327 ist nur eine genauer bezeichnet, die für Wäschen-beuren, die zum Anteil des Klosters gehört. Zu diesen acht sindnun weitere vier zu rechnen, die den vier im Lauf des 12. Jahr-hunderts dem Stift und der Pfarrei verloren gegangenen Kirchen
') 0. F. Stalin 1, 372, 588; 2, 743.
*) Ebenda 2, 745.
") Ebenda 1, 371; 2, 734.
') Urkunde Nr. 24 u. 25, S. 9 and Nr. 37 u. 38, S. 13ff.
") Für die völlige Gleichteilung zwischen Augsburg und Lorch ist zu-nächst ein Grund nicht zu erkennen. Die Urkunden zeigen deutlich, dassLorch im Besitz des Patronatrechts bei allen 8 Pfründen war; es hat alsodem Domkapitel ein freies Geschenk gemacht. Offenbar war das der Preis,um den es für sich selbst die Inkorporation seines Anteils erlangte. DasselbeVerfahren beobachten wir gegenüber dem Kloster Neresheim, das sich 1300 dieKirchen in Ohmenheim, Auernheim und Ziertheim inkorporieren darf, dafüraber seine Kirchen in Ballmerlshofen und Grosskuchen dem Domkapitel schenkt(zwei Urkunden vom 29. und 30, Juli 1300, künftig Wirt. ÜB. 11). Es warein System einträglicher Wirtschaftspolitik, die auf Seiten des Domkapitelskeinerlei Besitzrechte oder Gegenleistung aus Eigenem voraussetzte. DenselbenZusammenhang finden wir in der .Inkorporation von Steinbach mit seinemFilial Hall und Künzelsau an Kloster Komburg und der Schenkung der kom-burgischen Kirchen in Creglingen, Heinsberg, Michelfeld und Steinkirchen andas Domstift in Würzburg (1287 Mai 11. Vgl. Wirt. ÜB..9, 135 n. 3634 unddie Nachträge im künftigen Bd. 11). ürusius Annal. Suev. 2, 8, 3 p. 248 nimmtnoch die 1259 (Wirt. ÜB. 5, 317) erfolgte Inkorporation von Tüngental undGebsattel an Komburg hinzu, womit sich die Rechnung ausgleicht.