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ist nicht zwingend. r ) Jedenfalls aber hindert nichts die Annahme,dass St. Afra in Oberurbach und St. Peter und Paid in Steinen-berg, vielleicht auch St. Johann in Wäschenbeurcn schon in vor-fränkischer Zeit ihre Kirchen hatten. Der hl. Gallus in Welzheim kder erst dem 8. oder 9. Jahrhundert angehört, 2 ) hat 'wahrscheinlicheinen andern Heiligen, vielleicht Maria, verdrängt. Alter aber alsalle diese muss die Mutterkirche zur hl. Maria' 6 ) in Lorch sein. 4 )Alle Zeitbestimmungen sind dabei nafurgemäss überaus unsicher.Wenn Ficker 5 ) feststellt, dass kein Denkmal ausgesprochen christ-lichen Charakters am Rhein über die Anfänge des 4. Jahrhundertszurückgeht, so müssen wir daraus auch für uns eine Zeitgrenze ent-nehmen, vor der ein eigentlicher Kirchenbau selbst der einfachstenArt nicht denkbar ist.
Es gehört zu den Merkmalen der Urpfarrei, ivie wir sie inLorch vor uns haben, dass sie von einer Mehrheit von Klerikern ver-sehen wird. c ) Die Errichtung eines Kanonikatstifts 6 ) bedeutet dem-nach hier weniger die Schaffung neuer Stellen, als eine bessere
") S. darüber o. S. X VIII, Anm. 1.2 ) S. o. S. X.
B ) Auch die Klosterkirche in Lorch ist Maria geiveiht (vgl. Wirt. ÜB. 3,357; 4, 241, 318; 7, 79). Für die Angabe der neuen Landesbeschreibung(Das Königreich Württemberg, Bd. 3, 1906, S. 530), womach ihre Patrone dieApostel Petrus und Paulus gewesen sein sollen, existiert, soviel wir wissen, nurein urkundlicher Beleg, allerdings von besonderer Art: Bischof Johann vonAugsburg verleiht einen Ablass für die Verehrung der Kreuzpartikel in mona-sterio sanotorum Petri et Pauli apostolorum Laureaeensi alias Lorch nuneupato,ordinis saneti Benedicti nostro diocesig 1474, Febr. 1 (Itotes Buch S. 81 ff.).Allein diese Nachricht ist völlig vereinzelt, vorher und nachher heisst das Klostermonasterium beate Mario (z. B. Wirt. ÜB. 2, 4, 77 und sonst), der Berg, der dasKloster trägt, heisst noch heute I'raaenberg (vgl. Das Königr. Wiirtl. a. a. 0.).4 ) Nach den Verhältnissen könnte man schliessen, dass die Pfarrkirchein Lorch mit ihrem grossen Sprengel nicht nur eine Urpfarrei, sondern ge-radezu, die Hundertschaftskirche im Drachgau gewesen sei (wie Schwörzkirchin der Sworcenliuntare, Leutkirch im Nibelgau). Da die Staufer als Nach-kommen der Drachgaugrafen anzusehen sind (Baumann, Gaugrafschaften imWirt. Schwaben 1879, S. 93 ff.), wäre ihr späteres Eigentumsrecht an der Kircheleicht erklärt, deren Gründer sie selbst nicht ivohl gewesen sein können. Vgl.Stute in Herzogs Bealenc. 15, 1904, S. 243,17 ff.6 ) A. a. Ö. S. 21.
°) H. Schäfer, Pfarrkirche und Stift im Mittelaller (Kirchenrechtl. Abh.von U. Stutz, H. 3, 1903) S. 116ff. Diese Schrift und K. Beyerle, Die Gesch. desOhorstifls und der Pfarrei St. Johann in Konstanz 1908, sind für das Folgendedurchweg zu vergleichen.