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Stift Lorch : Quellen zur Geschichte einer Pfarrkirche
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lieh von Börtlingen ist die Grenze durch die lorchischen, von KlosterAdelberg aus versehenen Filialien Adelberg Dorf (all Hundsholz)und Ober- und Unterberken bestimmt und kehrt zwischen Oberurbachand Schorndorf, gegenüber der Mündung der Wieslauf, an die Bernszurück.

Die vier Pfarreien, die schon im 12. Jahrhundert von Lorchgetrennt worden sind, Oberurbach, Steinenberg, Welzheim und Strass-ilorf, haben mit ihren eigenen Filialien eine durchaus selbständigeEntwicklung gehabt und sind für die Geschichte der Pfarrei horchnur insoweit von Interesse, als einzelne zu dieser gehörige Weiler und.Höfe ihren Kirchen durch altes Herkommen oder Vertrag zugeteiltuntren. In der folgenden Sammlung urkundlicher Nachrichten sind nurdiese unmittelbaren Beziehungen zu Lorch berücksichtigt. r ) DaselbeVerfahren ist bei der Pfarrei Gmünd eingehalten, sobald sie durchden Übergang an das Domkapitel in Augsburg ihre Trennung von.Lorch erlangt hat und selbständig geworden ist.

Der Versuch, diese Verhältnisse auf einer Karte darzustellen,muss sich als Hilfsmittel zur Veranschaulichung der heutigen Markungs-grenzen bedienen. Dabei darf nicht ausser acht gelassen werden,dass diese erst durch das Gesetz vom 18. Juni 1849 betr. Ausdehnungdes Amts- und Gemeindeverbands auf sämtliche Teile des Staats-gebiets 2 ) geschaffen worden sind. Eh ist nur ein jeweils verschiedengrosser Anteil an dem von diesen Markungsgrenzen umschlossenenGebiet, zu dem die Kirche in unmittelbaren Beziehungoi stand, vondem sie Zehnten bezog. Vor allem war es der Wald, der von dieserLast frei war. Nur wo Rodungen vorgenommen wurden, um früheresWaldgebiet in Acker oder Wiesen zu verwandeln, erhob die KircheAnspruch auf den Neubruchzehnten. Die Folge des Fehlens be-stimmter Abgrenzungen waren häufige Streitigkeiten über das Rechtzum Bezug des Novcdzehnten.

Marbach, der von Unterkirneck herkommend dem Filstal zugeht, hat seinenNamen vielleicht davon, dass er zwischen Börtlingen und Birenbaeh Grame derBistümer war.

') Eins Ausnahme bildet Schadberg, dessen Zugehörigkeit zu Welzheim.sich erst im Verlauf des Drucks sicher ergeben hat. Vgl. auch Anm. 1, 8. X.

-) Regierungsblatt 7849, S. 307ff.