Plumbum.
wenn es anders mit der Ursache der Eiterung über-ein stimmt. Dagegen mufs man sich hei anfangen-den Abscessen desselben enthalten, und überhauptkeine gutartige Eiterung zu früh damit unterdrücken,-Auch bei Furunkeln, Karbunkeln und d°l. pafst esnicht, und bei eiterndem Rothlauf nur da, wo keineEntzündung mehr statt findet.
4) Bei Geschwüren von geringem Umfange,die ihrer Natur und der allgemeinen Konstitutiondes Körpers zufolge den Gebrauch adstringirenderund austrocknender Mittel zulassen. In Auflösungist es Iiier wirksamer als in Salben.
5) Bei Verbrennungen, die nur oberfläch-lich sind, wobei kein hoher Entzündungsgrad stattfindet, und die Oberhaut sich nicht in bedeutendenStücken absondert. Bei tief eindringenden Brand-schaden ist das Blei nur dann anwendbar, wenn dieabgestorbenen Theila sich völlig abgesondert haben,und eine iibermafsige Eiterung fortdauert.
6) Bei Durch liegen und anderen durchDruck oder Reibung entstandenen Exkoriationen,oder in diese überzugehen drohenden, gerötlietenHautstellen. Bei sehr gesunkener Thätigkeit setztman Kamfer hinzu. Bei wunden Brustwarzen darfes nicht angewandt werden, so lange das Kind nochsaugt.
7) Bei Frostbeulen darf man nur dann zaseinem Gebrauche schreiten, wenn sie schlaff undwelk sind, und in Eiterung überzugehen drohen. Beifrischen Erfrierungen leistet hingegen eine Mi-schung aus Bleiwasser mit Salmiak und Kamfer gut«Dienste.
8) Bei weichen Afterorganisationen vongeringem Umfange, z. B. venerischen Warzen.
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