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Beispiel: Der Regulus der Vorprobe sei = 6 ;/. Derjenigeder eigentlichen Probe würde sein = 6 .6 = 36 g, also um 18 gzu schwer. Wir müssen also dem Probiergut die zur Oxydation von18 g Blei nötige Salpetermenge hinzufügen.
Nehmen wir nun an, das Oxydationsvermögen des Salpeterssei = 4, so haben wir:
4 : l = 18:x
x = 4' 5 g Salpeter.
Es müssen daher dem Probiergut noch 4 - 5 y Salpeter zugesetztwerden.
Bemerkung: Bei sehr stark reduzierenden Erzen müßte mauso viel Salpeter zusetzen, daß Gefahr eines Überschäumens vor-handen wäre. In einem solchen Falle röstet man ungefähr 40—50 gErz auf einer flachen Schale (Ansiedescherben) in der Muffel undführt mit dem gerösteten Erz Vorprobe und eigentliche Probe aus.drückt aber das erhaltene Resultat auf ungeröstetes Erz bezogen aus.
4. Es wird kein Blei reduziert.
Das Erz verhält sich entweder neutral oder wirkt oxydierend.
Man wiederholt die Vorprobe unter Zusatz von 1 g Kohleund erfährt so leicht, wieviel man bei der eigentlichen Probe davonverwenden muß.
Eigentliche Probe.
Zur eigentlichen Probe verwendet man, je nach dem Gold-gehalt, 30 — 120 g Erz und ebensoviel Soda. Auch die Menge derBleiglätte variiert mit der Menge des Erzes. Meistens werden 80 ggenügen; in manchen Fällen müssen bis zu 240 g Bleiglätte demProbicrgut zugesetzt werden. Im übrigen verfährt man genau wiebei der Vorprobe.
Behandlung des bei der eigentlichen Probe erhaltenenGoldsilberkorns.
Man ermittelt zunächst das Gewicht des Korns und scheidetdas Gold vom Silber mittels Salpetersäure nach Seite 21S.
Platin = Pt; At.-Gcw. = 195-0.
Bestimmungsform: Das Platin wird stets in Form vonMetall bestimmt.
Wir wollen dabei folgende Fälle unterscheiden :1- Das Platin befindet sich in chlorwasserstoff-saurer Lösung entweder allein oder neben anderenMetallen, Platinmetalle ausgenommen.
2. Das Platin ist mit Gold und Silber legiert.
3. Das Platin ist mit geringen Mengen von Platin-metallen sowio mit geringen Mengen unedler Metallelegiert (käufliches Platin)."