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nur dann statthaft, wenn die Substanz kein Kristallwasser abgibt.Zerfließliche Substanzen darf man selbstverständlich nicbt lange ander Luft liegen lassen. Diese werden auf einer porösen Tonplatteso rasch als möglich abgepreßt und sofort in einer gut schließendenFlasche mit eingeriebenem Glasstöpsel aufbewahrt. Weitere Regelnzur Vorbereitung der Substanz zur Analyse werden später bei deneinzelnen Fällen angegeben.