A. Die zur Erkennung und Prüfung der
Arzneimittel erforderliehen Hülfsmittel
und deren Anwendung.
Gerätschaften und Instrumente.
JNur drei Pharmakopoen, nämlich die Oesterreiehi-sche, Norwegische und Britische setzen fest, welche zurPrüfung der Arzneimittel nöthigen GeräthSchäften vor-räthig zu halten sind, und zwar verlangtdie Oesterreichische:
1. mindestens 24 Reagensgläser,
2. mindestens 3 Glaskölhchen von 100—200 Cubik-centimeter Inhalt,
3. Glasretorten verschiedener Grösse, deren einigetubulirt sind,
4. mehrere Bechergläser verschiedener Grösse,
5. Glastrichter zum Filtriren,
6. Trichter mit langem, engem Halse (Trichter-röhren),
7. gerade, sowie einmal oder zweimal gebogeneGläsröhren zur Verbindung der Apparate,
8. einen Apparat zur Entwickelung'von Chlorgas,
9. einen Apparat zur Entwickelung von Wasser-stoffgas,
10. einen Apparat zur Entwickelung von Schwefel-wasserstoffgas,
11. kleine Porzellanschaalen,
12. kleine Porzellantiegel,
13. mehrere Glasstäbe,