Unter den im letzten Decennium in Europa erschienenenund noch, in Geltung befindlichen Pharmakopoen, derenBerücksichtigung bei der vorliegenden Arbeit geboten er-scheint, nimmt für unsern Zweck die PharmacopoeaGermanica von 1872 den ersten Rang ein; ihr schliessensich zunächst an die Pharm. Austriaca von 1869 und diePharm. Helvetica von 1872; darnach die Pharm. Neer-landica von 1871, die Pharm. Norvegica von 1870, welcheletztere als neueste Bearbeitung der Pharm. Danica von1868 und der Pharm. Suecica von 1869 angesehen wer-den kann; endlich die Biütish Pharmacopoeia von 1867und der Codex medicamentarius oder die Pharmacopeefrangaise von 1866.
Nicht besonders berücksichtigt sind von den sonstnoch in Europa jetzt gültigen Pharmakopoen die Bel-gische von 1854, die Finnische, der Pharm. Danica ver-wandte, von 1863, die Griechische von 1837 und 1868, diePortugiesische von 1858, die Rumänische von 1862, dieRussische, nur in der Landessprache erschienene von1866 und 1871, die Spanische von 1865, und die der Pharm.Austriaca sehr nahe stehende Ungarische von 1871.
Dagegen wird zum öfteren noch auf die, durch diePharm. Germanica jüngst ausser Kraft gesetzten, bisher inDeutschland gültigen Pharmakopoen, namentlich auf dieEditio V, VI und VII der Pharm. Borussica von 1829,1846 und 1862, sowie auf das Supplementum Pharma-copoeae Borussicae von J. E. Schacht aus d. J. 1863Bezug zu nehmen sein.
Die für die Beschaffenheit, Erkennung, Darstellungund Prüfung der Arzneimittel von der Pharm. Germanicafestgestellten wesentlichen Anforderungen, Merkmale und
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