)88 Das sechszehnte Capitel
macht, und mit einem ganzen Lande gleichsam be-lehnet , dabey sie doch den Niesbrauch desselbenvor sich behalten, und also gegeben und dochnichts verlohren. So machte es Ludwig der Eilf-te, a) der übergab das Recht und den Titel desLehns von der Grafschaft Boulogne der heiligenJungfrau Maria, und behielt doch die Einkünftedes Landes zu seinem Nutzen. Wenn es mit die-ser scheinheiligen Andacht seine Richtigkeit hätte,dabey doch der Aberglaube sichtbar herfürleuchtet;so ist sie doch tadelnswürdig, weil er eine Freyge-bigkeit beweisen wollen, dabey er doch nichts zuvermehren gedacht. Erblieb nichts destowenigerein Eigenthumsherr seines Landes, ob er es gleichals ein Geschenk an die Jungfrau Maria über-tragen , und dadurch ihre Gunst zu erwerben ge-suchet. Sind die Geschenke anders anzusehen,welche bisweilen die Fürsten des Landes aus heili-ger Andacht in die Hauser des HErrn bringen, dasie die kostbarsten Kleinodien zum Schmucke hinge-ben? Sie reichen eine Gabe zur Ehre GOttes,und behalten doch diese Schatze in ihrem Besitz,wenn sie die Kirchen zu Schatzhausern machen,darin sie gleichsam ihre Kostbarkeiten zur Verwah-rung niederlegen. Durch die Exempel der Ho-hen werden die Unterthanen zu gleicher Freygebig-keit gereitzet, daß sie auch dazu bringen, was siebesitzen. Durch diese Lockungen vermehren sie dieSchatze der Kirche und zugleich den Vorrath ihresLandes. Da erwerben sie den Namen der An-
dächti-
s) Siehe Bayle im Historischen und Critischen Wörter-buche, unter Ludwig de» XI. Not. V.