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Hingebung fruchtlos, und die Rebellen konnten ibren Jubel kaum verberge», daß sieneuerdings so leichten Kaufs dnrchgeschlüpft waren".
293) S. 346. Rapport Jablonski'S an daö galizische G. C. Bistritz den 29. De-cembcr 1848 (Wind. Acten).
29-1) S. 347. Gesch. d. Reg. Schönhals S. 34 st: erst am 24. und 25,, schonauf dem Marsche über Wieselbnrg, kamen ihnen Bagage nnd Ochsen nach . . . Wrbnagab bei dieser Gelegenheit ein erstes Beispiel einer reizbaren Unentschlossenheit die dasseiner Berufung voransgcgangcnc ungünstige Bornrtheil nicht schwächen konnte. Erstwollte er es nicht ans sich nehmen seine Truppen, da die Presbnrgcr Schiffbrücke abge-fahren war, auf Plätten den Strom übersetzen zn lassen, und ließ darum im große»Hanpt-Olnarticr aufragen: andrerseits konnte er sich nicht entschließen die Truppen inEantonirnngen z» verlegen, „nnd so kamen mehrere Ordres nnd Eontreordrcs von ihm,er wurde nervös nnd hier ist der erste wahre Anlaß den der Mann gegeben bat dieTruppen gegen sich anfznbringen"; ja er wurde, heißt es in einer »ns vorliegende»gleichzeitigen Aufzeichnung weiter, „so nervös daß er in seiner Aufregung über die ab-gerissene Brücke sowohl dem Obersten Pott als dem Eorps-Adjntanten Major Zailler,auf ihre Anfrage ob die Truppen nicht cingnartiert werden sollen, das Stillschweigenmit den Worte» anferlegte: er wolle es so und sic würden nicht cingnartiert werden".
295) S. 348. Sehr interessant sind die Bcratbnngen die mit den bereits ernann-ten und in Karlbnrg anwesenden provisorischen königl. Commissarcn am 21. nnd 22.Deccmbcr über die Frage gepflogen wurden, wie es mit den Commissional-Sitzungeu inden Eomitaten nnd mit den Versammlungen in den freien Städten fortan zn haltensei? Es finden sich in den Windischgrätz'schen Acten drei bezügliche Gutachten vor. Ro-honczst machte aufmerksam daß die Wahlen in die Comitats-Eommiffionen, eine Schö-pfung von 1848, im ersten Rausche der März-Revolution vorgenommcn worden nnddaher größtenthcils ans Männer der ertrcmste» Richtung gefallen seien: dieselben wärendaher zn verbieten. Ucbcrhaupt müße unter den gegenwärtigen Verhältnissen als Grund-satz gelten daß Fragen des öffentlichen Rechtes kein Gegenstand der Mnnicipal-Bcra-thnng seien: die politische Verwaltung solle einstweilen von den Magistraten unter Aus-sicht der königl. Commissarc geführt, die Rechtspflege durch von den Commissarcn er-nannte Comitats-Mitglieder besorgt werden; dabei wären alle, die einer solchen von denCommiffare» an sie ergehenden Berufung offne sehr gewichtige Gründe nicht entsprechenwollten, als de» Befehlen des Königs ungehorsam zn betrachten nnd zn bestrafen . . .Graf Fclir Zichff legte besonderes Gewicht aus ungesäumte Pnrificirnng der Comitats-Magistratc, Ausscheidung aller compromittirten Individuen, Ersetzung derselben durchvertrauenswürdige Persönlichkeiten. Die gestellte Hauptfrage beantwortete auch er in ab-leffnendem Sinne: es sei für die königlichen Commiffare unmöglich ihrem Amte vorzu-steffcn wenn deren Wirken „in was immer für eine Abhängigkeit von einem consultati-vcn Körper gesetzt werde", seien dies nun die früher bestandenen Comitats-Congrcgatio-nen oder die im Jahre 1848 an deren Stelle gesetzten Comitatö-Ansschüße; schon derBelagerungszustand, nnd in einem solchen befinde sich dermalen Ungarn, sei der Tffätig-kcit solcher politisierenden Körperschaften entgegen . . . Ein drittes Gutachten, offneNamensfcrtignng (Franz Zichff d. I.?), sprach sich in der Hauptsache im gleiche»Sinne ans: Die Comitats-Comites so wie die allgemeinen Versammlungen der königl.freien Städte seien außer Wirksamkeit zn setzen; die Verwaltnng sei in den Eomitatendurch den ersten Vice-Gcspan, in den Städten durch den Bürgermeister z» führen: derprov. königl. Commissar müße die Autorität haben, compromittirte Individuen des Be-amtcustandes zu snspcndircn oder ganz zn entlassen re. . . Nach den in der „Jnstrnc-