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4. Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 1 (1876) Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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216 ) S. 267. Janothckh Archiv III. S. 79 f. wo sich der genannte Licntc-nant in einem offenen an die Redaction der „Opposition" gerichteten Schreiben gegenseinen Kameraden Lieutenant Väsarhelhi wehrt der ihm das Verdienst seiner Thatstreitig machen will!

217) S. 267. Görgci Mein Leben und Wirken >c. I. S. 9 — 14.

218 ) S. 267. Das Ende Engen Zichh's. Graf Eugen Zichh, früher derlandtäglichen Opposition angehörend, hatte sich später der Regierung zngcwandt »ndwar vor AnSbrnch der März-Ercigniffe einer der vom Könige ernannten Eomitats-Ad-ministratoren gewesen, gegen die sich der Haß der Anhänger der alten verrotteten Zu-stände nm so wüthcnder anfbänmte je gewissenhafter jene ihres Amtes walteten »nd jennnachtsichtlicber sie darum der Unwirthschaft und Willkür, dem Unterschleif und denGaunereien der früheren Comitats-Wirthschaft zn Leibe gingen. Unter den Beisitzer»des Standgerichtes ans der Insel Csepcl sollen sich ein ehemaliger WirthschaftsbcamtcrSzalay den Graf Engen wegen Betrugs entlassen, und ein gewisser Zopf der ans Ko-sten der Grafen Zichh erzogen worden und dessen Mutter zur Stunde noch eine Pen-sion von ihnen bezog befnnden haben, und das Wort eines der Richter über die Bittedes Grafen, seinem Leben nach Kriegerart durch Pulver und Blei ein Ende zn mache»!„Nein, du sollst den Tod der Diebe sterben!" habe nur zn deutlich an die Vorwürfedes Diebstahls und Betrugs erinnert die Zichh so oft gegen Madarasz und Consortcnerhoben; Pcster Ztg. Nr. 894 S. S283: „Nekrolog Graf Engen Zichh's". Wirmnsicn jedoch bemerken daß die Namen „Szalah" und „Zopf" in der anthcntischcnListe der Beisitzer des Standrechtes, die sammtlich dem Militär-Stande angchörtc»,nicht Vorkommen. Graf Edmund Zichh. jüngerer Brndcr des Verstorbenen, hat näm-lich eine „wörtliche llcbcrsctznng" des über den ganzen Vorgang anfgenommcncn Pro-tokolls an die Ncdaction der Wiener „Presse" eingesandt. wo sich dieselbe im FeuilletonNr. 247 vom 17. sammt einem Schreiben des Grafen Edmund vom 14. Oktober 1849abgedruckt findet und von wo beides in andere Pnblicationen. „Llohd" Nr. 493 vom17. Oktober 1849, Janotyckh Archiv III. S. 5—8. Eingang fand. In jenemSchreiben erzählt Graf Edmnnd. Görgei habe, als er die beiden Grafen in Adcnhbeim Speisen getroffen, auf den Grafen Eugen deutend zn seiner Umgebung gesagt!„Wofür gebt Zhr ihm zn essen, er wird es doch nicht verdauen!" - Daß man demVerurtheilten die letzten Tröstungen der Religion habe znkommen lassen, sagt GörgeiI. S. 29. von anderer Seite wird es ans das bestimmteste gelängnet; 's. Janolhckha. a. O. S. 8 . . . Ob sich Görgci rücksichtlich dieser Blntthat durch die nachträg-lichen ansführlichen nnd weitwcndigen Erörterungen die er in seiner Denkschrift deinEreignisse widmet (I. S. 14—28) wirklich in seiner Ueberzengnng so bestärkt, in seinemGewissen so beruhigt fand als er sich den Anschein davon gibt, sind natürlich wir, de-nen cS nicht vergönnt ist Herz nnd Nieren zn erforschen, außer Stande zn benrtheilen.Allerdings war gegen das Regelmäßige des Vorganges, der streng „nach den Vor-schriften des Dienst-Reglements der k. k. österreichischen Armee abgehaltcn" wnrde, kaumetwas cinznwcndcn; die entscheidende Frage aber ist die ob nach Recht nnd Gesetz derFall vorlag jenes Verfahren überhaupt einznleitcn nnd anzuwenden. Erklären wir»ns deutlicher. Die Entschuldigungen Zichh's! daß die Einwohner von Stnhlwcißen-bnrg seine Dazwischcnknnft bei Jclacic nachgcsncht, daß er von dem Anrücken des Ge-nerals Roth keine Anzeige erstattet weil dasselbe allgemein bekannt gewesen, daß dieProclamationen ohne sein Wissen in seinen.Wagen gepackt worden nnd er nicht dieAbsicht gehabt selbe zn verbreiten, würde kaum ein Kriegsgericht der Welt anders anf-gefaßt haben als jenes auf der Insel Csepel. Also! Wenn es ein Verbrechen war