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4. Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 1 (1876) Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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keine Staatsschulden*. Gewiß! weil Ungarn kein Staat war! Aber eine Be-freiung von den Staatsschulden des ö st e rre i ch i sch cn Staate s, welche zumal dermuluu sl rvciprvoa «lekensio der Monarchie, und namentlich dem letzten, in »nd wegenUngarn geführten Türkeukricgc ihren Ursprung verdanken, eine solche Eremtion hatUngarn in keiner Art ansznweisen. Die Staatsschulden wurden durch die Krone, ver-mittelst der auch Ungarn gemeinschaftlichen Finanz-Verwaltung, im Namen des Staa-tes und nicht einzelner Provinzen contrahirt, und mit demselben Rechte wieUngarn könnten Böhmen Galizien ic. ic. behaupten, sie haben keine Staatsschulden.Allein wenn auch der Kaiser, oder richtiger der König von Ungarn, das Recht gehabthätte, den nicht-nngarischcn Provinzen der Monarchie jene Lasten anfznlcgen, welcherechtlich bisher Ungarn getragen bat, was unbedingt bestritten werden muß, so wardoch keine Macht der Erde berechtiget, die den Staatsglänbigcrn versicherteHypothek, den ungarischen Theil des Staatsvcrmögcns, der Gefälle und Domainen,ohne anderwcite Deckung, von dieser Last zu befreien und selbst zu entfremden". Bgl.„I. d. ö. Lloyd" Nr. 272 v. 3. Dccember 1848: „Die Magyaren haben in diesemAugenblicke ihre Constitntion, ja ihre ganze staatliche Eristenz selbst zerstört. Durchden Strom der Empörung haben sie ihre historischen Rechte fortschwcmmen lasten.Rechte sollen sic wiederum erhalten, aber es mäßen neue Rechte sein. Sie werden einestaatliche Zukunft haben, aber diese wird, weil sic es selbst so wollten, in gar keinerBeziehung zu ihrer Vergangenheit stehen können". S. auch „Lloyd" Nr. 17 vom 10.Januar 1819 Abendblatt: „lieber die Reorganisation Ungarns" und (Hartig) Ge-nesis 2. Anflage S. 367—374, wo das Recht des Monarchen, die im April gemachtenZugeständnisse zu widerrufen, als „unbestreitbar" erklärt wird . . . lieber die unga-rische Zwischenzoll-Linic s. „Presse" 1849 Nr. 28 vom 2.: „Das siebcnbürgische Thc-sanriat", und Nr. 50 vom 28 . Februar „Zur Geschichte der ungarischen Zwischenzoll-Linie."

150) S. 188. „Die Colonisation in Ungarn" I. d. östcrr. Lloyd Nr. 255 vomNovember 1848, weiter ansgeführt in zwei andern Artikeln Nr. 283 v. 16. und 284v. 17. Dccember: „lieber Colonisation in Ungarn Slavonien und Kroatien"; sodannbekämpft, allein nicht in Grundsatz und Ziel, sondern blos in den Modalitäten derDurchführung, im „Lloyd" von 1849 Morgen- und Abendblatt des 17. Januar: „lieberColonisation mit besonderer Beziehung ans Ungarn". Alle diese Aufsätze werfen zu-gleich bedeutsame Streiflichter ans die früheren agrarischen Verhältnisse von Ungarn,über „Contractnalistcn", „Sessionalisten" »nd „Convcntionalisten", über „Hotter" und„Pilßten", Uebernahme der Ernte seitens gedungener Handarbeiter oder sich aubietcnderGemeinden „ans de» Riß" ic.

151) S. 189. Siehe eine Correspondcnz der Mor. Now. (Nr. und Datum habenwir anzumcrkcn vergessen) ans Warasdin vom 21. Dccember 1848 laut welcher derWarasdincr Stuhl ans Anlaß einer deutschen Zuschrift des Ministeriums eine Vorstel-lung an den Agramcr Banal-Rath richtete, worin es n. a. hieß: „Wir verlangen nichtdaß alle einzelnen Aemtcr anderssprachiger Gegenden »ns nnd den Behörden unsererHeimat in unserer Sprache schreiben; wir wollen von ihnen in ihrer Sprache geschrie-bene Zuschriften annehmen so wie auch sic verpflichtet sein sollen in unserer National-Sprache abgcfaßtc Zuschriften anzunehmen: allein von der höchsten Regierung, die keineausschließliche scin darf, sondern uns Kroaten eine kroatische, den Böhmen eine böh-mische, den Deutschen eine deutsche, den Romanen eine romanische sein muß, gleichmä-mäßig ohne Unterschied und Ausnahmen, von dieser verlangen wir mit vollem Rechtnnd werden nicht anfhörcn zu verlangen daß sic »ns und all unsren Behörden in »nie-