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haben wollte (s. unser» Bd. III. S. 144), erblickte er jetzt „ein permanentes Elementfür die Revolution, am besten wäre cs dasselbe ganz zu beseitigen" (14. Dcccmbcr 1818und 28. Januar 1819); im günstigsten Falle mäße die Nationalgarde „so beschränktwerden daß sic selbst die Lust an ihre»! Bestände verliert" (25 Dccembcr); man dürfeihr das Tragen der Uniform nur im Dienst gestatten, mit den militärischen Ehrenbe-zeigungen gegen sie müßc cs ein Ende haben n. dgl. Jedenfalls müßc die Bewaffnungdes Landvolks, die „überhaupt gefährlich und in keiner der Allerhöchsten Conccssioncnausgesprochen ist", ein für allemal anfhören ( 12 . Dcc. 1848). Aehnlich sprach er sichüber das Associations-Recht ans. In einem Schreiben ans Karlbnrg vom 23. Dec.erklärte er sich mit dem Stadion'schcn Entwurf eines bezüglichen Gesetzes im Ganzeneinverstanden, billigte dies, tadelte das, meinte aber zuletzt: „Nach meiner Ansicht je-doch soll der Kaiser in der Verfassung die er octroyirt dieses Recht nicht cinränmcn."„Unter allen Umständen", berichtete er am 19. Januar 1849 an den Kaiser, mäße „dasAssociations-Recht für politische Zwecke" untersagt bleiben.
145) S. 182 . W. an Sch. Ofen 15. und 19., Vortrag an den Kaiser 19. Januar1849 ... Eines der Hauptanliegen des Feldmarschalls als deutschen Standcsherrn war dieAnfrechthaltnng der denselben bnndeSvcrtragsmäßig znstchendcn Militär-Befreiung welchedurch den allgemeinen Grundsatz der „Gleichheit Aller vor dem Gesetze" und durch diedarauf gebaute neue Regulirnng der Wehrpflicht über Bord geworfen werden sollte. Die-ser Gegenstand war cs den Windischgrütz in dem Olmüzer Minister-Rathe unmittelbarnach dem Thronwechsel (Bd. III. Anm. °") in Anregung gebracht, und wo ihm Stadionin feiner Wendung abwcffrcnd entgegnet hatte. Der Marschall gab sich damit nicht zufrieden.„Bezüglich des Conscriptions-Gesctzes", schrieb er gleich nach seiner Rückkunft nach Schön-brunn am 4. Dcccmber an Schwarzenberg, „muß ich auch hier zn erwähnen nicht un-terlassen daß die Aenßernngen des Hrn. Ministers des Innern mich nicht befriedigenkonnten. Abgesehen von dem was man jenen schuldig ist die noch ans Staatsverträ-'gen beruhende Rechte besitzen, sollte man meines Erachtens bei den gegenwärtigen Ver-hältnissen cs als einen günstigen Umstand betrachten einige Vorrechte des höherenAdels durch die politischen Verträge vertreten zn können. Das Programm der Mini-ster verspricht die Einhaltung der Verträge, die politische Stellung der Mediatisirtcn istaber auf solche gegründet". Schwarzenberg am Tage darauf: „Die Recrntirnngs-Sachewird provisorisch von der Regierung verfügt. Es wird die Verlosung eingeführt nndder Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht, mithin das Aufhören der Adels-Erceptio-ncn ausgesprochen. Die ausnahmsweise Stellung der mediatisirtcn Familien (§. 14der Bnndcsactc) ist 'in Oesterreich vom Kaiser Franz nie anerkannt worden, obgleich erim Jahre 1815 die Verpflichtung dazu übernommen hatte". In seinem Schreiben vom14. kam der Fcldmarschall nochmals ans diesen Gegenstand zurück: „Ich finde daß manjetzt schon nicht vermeiden soll sich über die Vorrechte der Mediatisirtcn anszusprcchcn.Es ist bei einer Monarchie wie die nnsrigc gewiß als ein günstiger Umstand zu betrach-ten daß einige Rechte eines Theils des höheren Adels durch die Verträge vertreten wer-den können."
146) S. 183. Schwa, an Wind. 7. und 17. Januar 1849.
147) S. 184. Wind, an Schwa. 30. Dcccmber 1848, 22. nnd 28. Januar1849 . . . In dem o. a. Vortrage vom 19. Januar an den Kaiser heißt cs: „DieMinister sind tüchtige Männer die ganz bestimmt keine andern Absichten haben als dieRevolution zn bekämpfen. Wir differircn aber in unfern Ansichten über die Mittelum diesen Zweck zn erreichen. Die Herren glauben daß man in vieler Hinsicht besserthnt zu lavircn und auch selbst gewisse Formen anznnchmen wen» sie auch mit Nach-