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4. Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 1 (1876) Der ungarische Winter-Feldzug und octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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ftrcn Erfahrung der Kreis- und Bezirksvertrctcr, sondern lediglich einer gewissen Classcvon Besitzenden sein in deren Hand also eigentlich die Revision der Verfassung gelegtist" (S. 14» f.). Er begreift nicht wie ans der in Aussicht gestellten Revision derVerfassungdas Motiv abgeleitet werden kann den Eid des Königs nnd die Beeidigungdes Heeres hinaus,znschieben", was vielinchr zu dem Verdacht Anlaß gebeals ob dieArmee auch noch ferner wie das Schwert des Damokles über dem Haupte der zweitenKammer schweben sollte" (S. 150 f.). Entschiedenen Tadel aber verdiene cs daß dieHauptstadt, nachdem alles ohne Widerstand gelungen was die Regierung erwarten konnte,noch ferner im Belagerungszustand gelassen werde, selbst über die Wahlen hinaus; cserwecke kein Vertrauen daßans Grnnd jener französischen Erfindung, ,Belage-rungszustand im Friedens die Presse der einen Partei snspendirt, die Habcas-Corpns-Acte nach den bezeichnenden Worten eines Witzblattes in eine Hocns-Pocns-Actc ver-wandelt wird ohne dieselbe zu snspcndiren" (S. 15S). S. auch Bernstein 184» Vcr-fassnngskämpfe nnd Cabincts-Jntrigncn (Berlin Dnnckcr 1874) S. 5:Nur in derdemokratisch-constitntioncllen Partei erkannte man all die Hinterthüren in den Schluß-Artikeln der Verfassung, von welchen der eine die Octroyirnng von ,Verordnungen mitGesetzeskraft in Abwesenheit der KammcnU gestattete, nnd der zweite in zweideutigerFassung die ,Forterhebung der Stcncrick dccretirtc, wodurch das Budget-Recht der Volks-vertretung in hohem Grade gefährdet wnrde".

24) S. 54, Sethe beschränkte seine Anklage ans jene Abgeordneten welche dieSteuer-Verweigerung außerhalb des Parlaments durch propagandistische Thätigkcit inden Provinzen in's Werk zn setzen bemüht waren, deren Wirken sonach rein individuellerNatur nnd keineswegs ans ihrer parlamentarischen Stellung abznlciten war; der Vor-wurf den man von gewissen Seiten vernahm: durch die Anklagen nnd Verhaftungengegen die Stcncr-Vcrweigcrnngs-Votantcn werde §, 1 des Gesetzes zum Schutze derAbgeordneten nnd §, 83 der octrovirtcn Verfassung verletzt, war somit ganz nngcgrün-det. In diesem Sinne beantwortete auch Minister Rintelcn am 12 , Januar 184» einein dieser Angelegenheit gestellte Interpellation:die Verfolgung der bei der Steuer-Verweigerung bethciligtcn Abgeordneten sei durchaus selbständig von den mit der Wah-rung des Gesetzes beauftragten resp. Staatsanwälten nnd Gerichten ausgegangcn, nndso wie die Regierung hiezu keine Anweisung gegeben habe, sei sic auch außer Standedie eingeleitetcn Untersuchungen durch gonverncmcntalcs Einschreiten nicderznschlagcn". Die Zuschriften nnd Vorstellungen der im Texte genannten Gerichtsbehörden in An-gelegenheit Kirchmaun'ö 21, November, Tcmme's 9, December, Waldeck's 16, Decem-bcr s, im Prcnß, St, N, Nr, 22» s, vom 1». nnd 20. December 1848.

25) S, 54, Die incriminirte Stelle lautete:Wie nach einem Hagelwetter derLandmann ans seine zerstreuten Saaten, so schaut jetzt jeder Vatcrlandsfrcund vollTrauer auf die zerstörten Freiheiten; nur der Magistrat von Berlin fühlt sich wohl undküßt dem Unterdrücker die mörderische Hand",

26) S, 54, So wollten Einige von Eichler wissen, er habe allerhand geheimeAufträge besorgt, unter andern eine Waffcnabliefernng in Solingen wobei er sich füreinen dänischen Agenten ansgegeben nnd die Zahlung in blanken Krcmnitzcr Ducatengeleistet habe (der arme Teufel hatte, wie es in einem Blatte hieß, vielleicht in seinemLeben keinen leibhaftigen Goldfuchs gesehen!); Andere erzählten ans den Berliner No-vember-Tagen, Eichler habe einen spähenden Constabler im Hotel Mylius anfgcgriffen,über denselben Gericht halten und ihn zum Tode durch den Strang vernrtheilcn lassen;die Ausführung dieses Urtheils sei aber glücklicherweise durch Dazwischcnkunft einigerDepntirtcn verhindert worden; dennoch habe der Todes-Candidat in Folge der erlittenen